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waren, und sind also die wahre und einzige Grund-lage, und die sorgfältige und getreue Verwaltungderselben, durch die Regierungen das Mittel, wo-durch alles Staatsvermdgen der Schweiz entstan-den, und auch der Reichthum und Wohlstand, unddie Herrschaft dieser Städte gegründet worden sind.*Die haushälterische Treue und Ordnung,
* Die jezigen Bürger die er Hauptstädte, welche ihreehmaligc Befreyung von allen direkten Steuren undAbgaben an den Staat für das Kleinod, und denBeweis ihrer ehmaligen hohen Freyheit anse-hen, beweisen also dadurch nur die Barbarey ih-res RepublikaniSmus, so wie ihre Unwissenheit inder Geschichte, und in den Grundsäzen der Ver-fassung ihres Vaterlands, Eben so unbegründet istaber auch die gemeine Meynung, daß die Land-Bürger und Unterthanen der schweizerschrr Städte jemit unbilligen oder beschwehrlichen Steuren oderAbgaben gcdrükt worden seyen. Denn dergleichenVersehen gegen die Grundsaze liessen sich nur dieNeulinge, nie die Adepten in der Politik der Städ-te Aristokratie zu Schulden kommen. So langedie direkten Auflagen in den städtischen Cantoncnbestanden, beruhten dieselbe ihrer Natur nach, vor-nemlich nur auf den Bürgern der Hauptstädte selbst.Die Zölle und GetränkSteuren cxistirtcn beständigrmr in den Städten, nie auf dem Lande, tmd Kopf-r