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Trachten und Sitten im Elsass / Text von A. Laugel ; Illustrationen von Ch. Spindler
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TRACHTEN UND SITTEN IM ELSASS

einfachen Kolonen zugeteilt waren. Die den letzteren zugewiesenenFeldgüter hiessen auf deutsch »Hub», woher der Name Huber oderHüeber stammt.

Neben diesen drei Arten von Feldgütern gab es dann noch eine vierte,die Gemeingüter im engeren Sinn des Wortes. Diese standen unteilbarden sämtlichen Hofleuten oder auch wohl diesen und dem Grundherrnselbst zur Verfügung und bestanden gewöhnlich aus Wiesen und Wald-stücken, die innerhalb der grundherrlichen Mark zusammenlagen; denHofleuten stand die Benutzung dieser Gemeingüter in der Weise zu, dasssie zu bestimmten Zeiten ihr Vieh darauf weiden lassen und aus demWalde ihr Brenn- und Bauholz beziehen konnten.

Aus all dem ergiebt sich, dass die Zahl der Hofleute fest bestimmtwar, da die einzelnen Feldgüter, aus denen sich der Frohnhof zusammen-setzte, wenigstens ursprünglich ungeteilt verliehen wurden.

«Ursprünglich sagt Abbe Hanauer 1 war die Zersplitterung derLehen zweifellos verboten. Damit war gleichzeitig dem Grundherrn dereinheitliche Bestand seines Besitztums und den Hufnern die Auskömm-1 ichkeit ihrer Wirtschaft gesichert. Dieser Grundsatz hielt sich an vielenOrten durch alle Jahrhunderte hindurch aufrecht; so fanden sich zumBeispiel in der Grafschaft Horburg bis zu der Revolution 61 geschlosseneHoflehen oder Höfe. Ihr Ursprung verlor sich in das graue Altertumund war selbst für die Archivare ein Rätsel; man hatte aber an ihrerUnteilbarkeit festgehalten aus den Gründen, deren wir eben gedachthaben.

Im allgemeinen dagegen verloren diese Hufen nach und nach ihrenursprünglichen Karakter ; man ging von dem Grundsätze der Unteilbarkeitab, und nachdem einmal Neuerungen eingeführt waren, gab es auf demabschüssigen Wege keinen Halt mehr. Die ursprüngliche Geschlossenheitder Hufen verschwand immer mehr, und schliesslich wurde nicht seltenein und dieselbe Hufe unter oder 20 Inhaber geteilt. Man führtenunmehr eine künstliche Einheit ein ; man setzte fest, dass die Grund-stücke, die ursprünglich ein einziges Lehen gebildet hatten, auchweiterhin eine Einheit ausmachen sollten. Einer der beteiligten Hutnermusste von den übrigen den Grundzins mit einsammeln und nachdem Herrenhof bringen. Daher entstand der Name Träger oder

' Les cours colongerea de lAhace, S. 57.