TRACHTEN UND SITTEN IM ELSASS
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Dreyer für den erstgenannten Hufner und Trägerei statt des altenNamens Hufe.
Die Pflichten und Rechte der Hofleute waren bis ins einzelnste genaufestgesetzt und gingen, wie schon erwähnt, auf die alten germanischenGewohnheiten zurück; neben der Entrichtung der Abgaben in Geldoder Naturalien und der Leistung der vorgeschriebenen Dienste kaminsbesondere die Verpflichtung in Betracht, bei Vermeidung einer Geld-strafe an den Gerichtssitzungen teilzunehmen, wo sie selbst zu Gerichtsassen.
Man gab sich übrigens alle Mühe, um in diesen Rodeln die Interessender Hufner wie die des Grundherrn selbst und seines Vogtes möglichstgut zu wahren. An der Spitze eines oder mehrerer Frohnhöfe standzunächst ein von dem Grundherrn bestellter Beamter mit dem NamenSchultheiss, dem die Polizei und die Aufrechterhaltung der Ordnungoblag. Dann kam der Meier (Villicus, Keller-Cellerarius, Stadeier), derauch von dem Besitzer des Frohnhofes ernannt war und dessen Interessenzu vertreten hatte ; da übrigens die Obliegenheiten des Meiers mit denendes Schultheissen vielfach zusammenfielen, so waren nur selten diebeiden Beamten in ein und demselben Frohnhofe zu finden. Weiterhingab es die Bannwärter (bannwarten), die Förster, den Boten und Gerichts-diener (weibel, bütel, bote), von denen jeder seine bestimmten Aufgabenhatte, deren Eigenart schon aus der Bezeichnung deutlich genughervorgeht.
Wenn der Grundherr selbst in seinem Frohnhof wohnte oder darinnur durch seinen Meier vertreten war, ging alles ganz gut. Wesentlichanders lagen die Dinge, wenn ein Vogt dazwischen trat als Vertretereines Bischofs, eines Abtes, einer Äbtissin oder sonst einer geistlichen1^1 acht ; dann stellte sich stets das Bestreben ein, zu Gunsten derAutorität des Vogtes ebensowohl die Macht des Grundherrn wie dieRechte der Grundholden einzuschränken.
Aus dieser Sachlage sind alle jene Reglementierungen hervor-gegangen, die wie erwähnt, unter dem Namen Rodeln bekannt sind. Siestammen im allgemeinen aus dem \ ). und 14 . Jahrhundert und beruhensämtlich auf unvordenklichen Gebräuchen und Gewohnheiten. Sie atmenalle den pfiffigen Geist, der auch heute noch den Bauern kennzeichnet,und sind reich an sonderbaren Einzelheiten. Es mag gestattet sein, einigederselben wiederzugeben, die ganz besonders die Einfalt und Vorsicht