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Trachten und Sitten im Elsass / Text von A. Laugel ; Illustrationen von Ch. Spindler
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TRACHTEN UND SITTEN IM ELSASS

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Nun setzt sich der Meier an den Tisch und ladet die anderen ein, Platz zunehmen ; wenn einer sich setzt, ohne diese Einladung abzuwarten, hat eran jeden Kolonen 7 1 /, Schillinge und ebensoviele an den Meier Strafe zuzahlen. Wenn man bei Tische sitzt, darf niemand ohne Aufforderung desMeiers etwas anrühren, was einem anderen gehört, noch sein Messer ausder Tasche nehmen. Niemand darf aus dem Glas eines anderen trinken,noch von dessen Brot sich abschneiden. Keiner darf dem andern zu essenoder zu trinken anbieten, der Meier allein hat das zu besorgen. Ebensodarf nach dem Essen niemand ohne dessen Aufforderung das Messer indie Tasche stecken oder vom Tische aufstehen ; wer zuwiderhandelt, hatwiederum die obenerwähnte Strafe zu zahlen. Der Waibel, der bei Tischebedient, bringt dem Meier zwei Portionen ; eine davon, mit einem ViertelWein und vier Weissbroten schickt man an dessen Ehefrau, das Übrigese tzt man vor ihn auf den Tisch. Für je zwei Kolonen wird dann einePlatte Fleisch aufgetragen, das in herkömmlicher Weise zubereitet seinmuss, halb Ochsen- und halb Kalbfleisch, immer für je zwei Männer dreiso grosse Stücke, dass sie auf allen Seiten über den Teller hinausieichen.Dazu serviert man einen Erbsenbrei und zum Ochsenfleisch eine gelbe

nu aufeenommen worden. Die Familie kommt

‘ Diese Photographie ist im Jahr 1899 ™ Cha ^ Di ® |om in den Händen hält, nach Hause

eben von der Konfirmation des kleinen Mädchens • des en Menschenschlages in der

zurück. Der Bauer der das Pferd hält, ist ein g

Umgebung von Weissenburg.