TRACHTEN UND SITTEN IM ELSASS
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weiler, Zimmersheim u. s. w. ln Niederranspach sind die Hofleute frei-gebiger ; sie beköstigen ihren Vogt: seinen Hunden giebt man Kornbrotim Überfluss, seinem Falken eine Henne, der Frau, die das Essenherrichtet, ein Paar weisse Handschuhe, den Pferden Stroh bis zumBauch und Heu so viel sie wollen. Für ihn selber muss gut gesorgtwerden ; wenn er am Schluss der Gerichtsversammlung zu Pferde steigtund ihm der Wirt in die Zügel fällt mit der Frage: wer wird mirdas Essen bezahlen ? so braucht er nur zu antworten : binnen acht Tagenwirst du bezahlt werden. Die Hofleute sind verpflichtet, innerhalbdieser Frist die Rechnung zu begleichen, widrigenfalls sie in Strafeverfallen. Der Vogt muss aber auch jederzeit bereit sein, seinen Leutenim Notfälle beizuspringen. Wird er von einem Kolonen um Hilfeangegangen, so muss er ihm ohne die geringste Verzögerung beistehen;wenn er nur einen Schuh anhat, muss er den andern in die Handnehmen und mit fliegen-der Eile sich zum Schutzedes Rechtes auf den Wegmachen. t >
«Im Oberhof zu Sie-renz wird der Vogt un-mittelbar von dem Grund-herrn bezahlt. Jeder neueAbt giebt ihm ein Pferdim Werte von vier MarkSilber, einen roten Falken,einen Hühnerhund undein Paar weisse Hand-schuhe. Wenn der Hofausgeplündert oder nie-dergebrannt oder sonstgewaltsamer Weise be-schädigt wird, muss sichder Abt zunächst an daskiichliche Gericht wenden.
Wird ihm hier nicht binnenJ‘thr und Tag zu seinemRechte verholten, so macht
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Die letzteren
Bäuerinnen und Kinder aus der Umgebung von Weissenburg.
tragen das im Winter übliche gestrickte Wams.
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