TRACHTEN UND SITTEN IM ELSASS
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trägt oder der einen Anspruch auf diese Würde erblich überkommenhat. Meistens wählte man dazu einen adeligen Herrn, dessen Schlossganz nahe an der Mark lag. Das Amt ruhte dann auf dem Besitz und
kam mit dem letzteren auch in die Hände von weiter entfernten adeligen
Herren oder auch an Fürsten. Dieser Vorsitzende führte die BezeichungHerr oder Vogt der Mark, oberster Marker, oberster Markrichter, inWestfalen Hottgreve. » 1 Auch hier zeigt sich also wieder jenes
Bestreben, mächtige Schutzherren zu gewinnen, die in der Regelschliesslich ihre Macht missbrauchten und zu wirklichen Herren dererwurden, die sie ursprünglich nur zu beschützen hatten.
(l Unter den Markern selbst» — sagt Schöpflin weiter — «besassennicht alle die gleichen Rechte. Das hatte eine doppelte Ursache.
Manchmal wurden in grosse Marken kleinere aufgenommen, und dieAngehörigen dieser letzteren erhielten dann nicht die gleichen Ansprüchewie die übrigen. Andererseits machten die Überwachung der Mark unddie Sorge für die Rechtsprechung gewisse Ämter erforderlich, die nachfreier Wahl an einzelne Markgenossen übertragen wurden und diesenbestimmte Vorrechte verliehen. Daher die Markmeister, Holzmeister,Förster, Holzweiser, Schutzen, Markscheffen und schlechthin Weiser .» 2
Die Markgenossenschaften stehen also allem Anschein nach mit denersten Versuchen, das Land zu kultivieren, im unmittelbaren Zusammen-hang. Eine Familie oder eine Gruppe von Leuten ging daran, einenWald urbar zu machen und eine feste Ansiedlung zu begründen. Manarbeitete zunächst gemeinsam und teilte den Ertrag unter sich ohneFestsetzung besonderer Bestimmungen. Die Familien vermehrten sicha ber und der Kreis erweiterte sich; damit ward eine festere Organisationn ötig, und so gingen aus jenen kleinen Anfängen die Markgenossen-schaften hervor, die unser Land vom Rhein bis zu den Vogesen bedeckten.Als die Frankenkönige das Eisass eroberten, fanden sie solche Mark-genossenschaften wohl bereits vor, und ihre Krieger mögen dann aufden ihnen zugewiesenen Anteilen des königlichen Domaniums nochweitere begründet haben. —
Aus alldem ergiebt sich, dass in den Dörfern zwei Klassen vonIreien Leuten waren, die Angehörigen der Frohnhöfe und die vondem Frohnhof unabhängige Bevölkerung. Diese Thatsache geht auch
Alsace illustree (Ravenez), B. 3 , S. 309.
Ibid., S 310.