282
TRACHTEN UND SITTEN IM ELSASS
Wasserlaufes zerstört worden sind; so z. B. das Kloster von Honau,von dem schon die Rede war, das aus der Umgegend von Wanzenaunach Rheinau und dann nach einer zweiten Zerstörung nach Strassburgverlegt worden ist. So ist auch in Seltz, dem alten Saletium, diealte römische Niederlassung, die später in ein Kloster umgewandeltwurde, heutzutage vom Wasser bedeckt.
Mit diesen grossen Veränderungen im Wasserlaufe hängt es wohlauch zusammen, dass manche Dörfer ihren Grundbesitz auf beidenSeiten des Stromes haben. So liegt z. B. bei Rheinau ein beträcht-licher Teil der Bannmeile im Badischen, während umgekehrt badischeDörfer auf elsässischem Boden Gemeindebesitz haben. Die Grund-abgaben für solche Ländereien werden von den Badensern im Eisassund von den Elsässern an die badischen Steuereinnehmer entrichtet.Als angenehme Eigentümlichkeit Rheinaus mag hier noch verzeichnetsein, dass seine Bürger lebenslänglich die Nutzung von Wiesen undFeldern haben, die ihnen von der Gemeinde gegen eine kaum nennens-werte Abgabe zur Verfügung gestellt werden. Der ganze Gemeinde-besitz, der auf diese Weise benutzt wird, ist in neun Lose geteiltund zwar :
I.
Los 317
Parzellen von
ie 18
Ar, jede verpachtet um
3 ,oo
di jährlich.
2.
»
296
»
6
»
»
»
1,60
»
3 .
»
293
»
15
»
»
»
2,40
»
4 -
»
240
»
20
»
»
»
1,60
»
5 -
»
263
»
!4
»
»
»
2,00
»
6 .
»
283
17
»
»
2,00
»
7 -
»
249
»
IO
»
»
»
2,00
»
8.
»
266
»
12
»
»
»
2,00
»
9 -
»
252
»
36
»
»
»
2,40
»
Eigentlich sollte nun jeder Bürger eine Parzelle von jedemLose bekommen. Man erhält sie aber, je nachdem Stellen in denverschiedenen Losen frei werden, und man erzählte mir, dass es oftein Jahrzehnt dauert, bis man die neun Parzellen beisammen hat,die einem zustehen. Ueber die Reihenfolge der Einweisung wird einbesonderes Register geführt: jeder Neuvermählte wird am Tage derHochzeit, jeder Junggeselle bei Vollendung des 40. Lebensjahres,Fremde aber erst nach neunjährigem ununterbrochenem Aufenthaltein der Gemeinde eingeschrieben, mit Ausnahme der Verwaltungs-