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Eine bloße National-Bewaffnung hebt die^ Dignität des Kriegerstandes auf, und macht Allesvon dem guten Willen abhängig.
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Der Monarch ist zugleich Oberfeldherr: erordnet die Militärmacht; ihm sind alle Mittel§! anvertraut, die zu Erhaltung innerer Ruhe undSU Abwehrung äußerer Angriffe nöthig sind. —2 Das stehende Heer bildet parate Mittel, um, wennLeidenschaft und Egoismus den feindlichen PolLegen das eigene Vaterland wendet, die Ruhe^ Ein Innern des Landes zu erhalten. Die Land-
d kehr ist nur für außerordentliche Falle. DaS
E stehende Heer ergänzt sich a) durch Freiwillige
' 2) durch Aushebung. Wer freiwillig Dienste
' ui>nmt, oder ausgehebert fortdient, wird durch
* Materielle Vortheile an den Dienst attachirt. Die
E Abschaffung einer geregelten und stehenden Kriegs-
' Kocht begünstigt die Ruhestörer, ist die Stütze
^ E>er Revolutionen , und der ärgste Feind der Frei-
^ und der Monarchien mit Verfassungen. EinMißbrauch der Militärmacht ist in konstitutionellenMonarchien unmöglich. Nur eine absolute Re-Lkrung zittert für einen solchen Mißbrauch.