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TÜLPIN FRERES, ROUEN,
ihre Bewegung beimAA’eben erleichtertwerden soll. Beileinenen und baum-wollenen Kettenfä-den ist das Schlich-ten ohne Ausnahmegebräuchlich. AVol-lene Ketten werdennicht mit Kleistergeschlichtet, son-dern meistens ge-leimt, d. li. mitdünnem Leimwas-ser befeuchtet;seidene Ketten da-gegen werden wedergeleimt noch ge-schlichtet, da einer-seits die Seide vonNatur viel Elasti-cität und Festigkeitbesitzt, andererseitsdieselbe so zart ist,dass ihr das An-feuchten mit ge-nannten Flüssigkei-ten schaden würde.
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Ein nicht unwesentlicher Processin der AVeberei ist das Schlichten derin der Länge des Stoffes laufendensog. Kettenfäden, welches darin be-steht, dass die Fäden, ehe man sieverwebt, mit einer klebrigen Flüssig-keit (Kleister aus Mehl oder Stärke)benetzt werden, wodurch die bestän-dige Reibung einestlieils der Fädenaneinander, anderntheils an den betr.Theilen des AVebstuhls unschädlichgemacht, sowie die natürliche Rauh-heit der Fäden vermindert und somit