Band 
Zweyter Theil.
Seite
51
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Gesetze. Li

zigstes Jahr auf öffentliche Kosten ernährt wurden.Er untersagte jungen Leuten, weil es ihnen an Er-fahrung fehle, die obrigkeitlichen Aemter und die öf-fentlichen Reden an das Volk. Die Mitgäbe der Frau-enzimmer setzte er bloß auf einige Kleider und etwasHausgeräthe, damit auch arme Mädchen versorgtwerden möchten und denen, die keine Kinder hatten,erlaubte er, ihr Vermögen vermittelst eines Testa-ments, wem sie wollten, zu vermachen. Er verbotdie Todten zu lästern und gab jedermann daS Recht,einen andern wegen dcsMüssiggangs zu verklagen. —Wider den Aelternmord gab er kein Gesetz; er glaub-te, die Griechen würden nie ein solches Verbrechenbegehen und wollte auch durch sein Gesetz keinen Be-griff davon geben.

In Creta gab MinoS, um 262L, die ersten Gese-tze, die er auch unter allen Griechischen Völkern zu-erst schriftlich abfaßte ^), welches jed-och andere auchvon seinem Bruder Rhadamanthus behaupten wollen4). Creta wurde sonst oft von Fremden heimgesucht,die dem Minos den Besitz seines Reichs unsicher mach-ten ; daher vereinigte er sein Volk durch Gesetze,machte es kriegerisch und bereitwillig, die ankom-menden Fremden mit gewaffncter Hand anzugreifen.Sein Enkel, Alkhämenes, folgte ihm in der Gesetz-gebung nach au).

Zu Sparta oder Lacedämon war Lycurgus alsder erste Gesetzgeber berühmt, welcher seine Gesetzetheils von den Egypliern, theils von den Crekensernentlehnte. In Rücksicht der Zeit, wenn er lebte, sinddie Zeugnisse der Alten sehr widersprechend; die mei-D 2