Band 
Dritter Theil.
Seite
109
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Kirchcnrcchk. 109

auf, deren man sich noch neben der Schrift in Ent<scheidung der Kirchensachen bediente.

Die Onones der Apostel sind 84 die Kirchenver-faffung betreffende kurze Regeln, die die Apostel imJahr §6 n. C. G. zu Ankiochien, in Syrien entwor-fen haben sollend); nach andern soll sie dcr h. Clemensim Jahr 102 aus mündlicher Ueberlieferung der Apo-stcl aufgesetzt haben, wiewohl andere sie noch um 100Jahre jünger machen und einige wollen gar behaup-ten, daß sie erst zu Ende des fünften Jahrhundertsvon einem Griechen aus den Schlüssen der Kirchen-vcrsammlungen und aus den Kirchengebräuchen ge.sammelt worden waren. So viel ist gewiß, daß sieden Aposteln unterschoben sind; wer sie aber aufgesetzthat, läßt sich nicht bestimmen c).

Die C-mones der Kirchcnversammlungea betrafenentweder Glaubenssachcn, dann nannte man sie ve-crera, oder sie betrafen die Kirchenzucht, in welchemFall sie blos Canoaes genannt wurden. Die erstenCsnones, und zwar 24 an der Zahl, wurden auf derProvincial-Versammlung zu Ancyra im Jahr Zi4aufgesetzt; die zweyte Lansncs, deren 14 waren,machte man auf der Provincial Synode zu Neocä-sarea im Jahr Zig; dann wurden deren §9 auf derSynode zu Laodicäa und im Jahr Z19 zu Gangraaderen 20 aufgefetzt. Hierauf wurden auf der allge-meinen Kirchenverfammlung zu Nycäa, im Jahr Z2§noch 20 Csaones aufgefetzt und daselbst das Ansehender Lanonum in Entscheidung kirchlicher Angelegen-heiten bestätligt 6).