Band 
Dritter Theil.
Seite
111
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Kirchcnrechk. nr

nische Uebersetzung der Lanonum hatte; der Cociexder Morgenländer enthielt nemlich noch ZL neueCanones der Apostel, die Lnnones der afrikanischenKirchenverfammlungen zur Zeit des Angusiinus, grie-chisch übersetzt, die Lanones der Kirchcnversammlungzu Trullo und der zweyten Kircheoversammlung zuNicäag).

Im sechsten Jahrhundert oder um LZZ machteDionysiuS Epiguus eine neue Sammlung der Cnno-num, wie auch eine neue lateinische Übersetzung da-von und fügte ihr die lirerss 6ecrst»Iv5 oder dieAntworten der Pabste auf die Anfragen der Bischöfeüber Punkte der Kirchendisciplin, bey. Diese De-crctalen ficngcn vom Pabst Siricius an, der ZLFzur pabstlichen Würde gelangte und gicngcn bis aufden Anastasius II., der 498 starb K). Zkach demDionysiuS Epiguus that der afrikanische BischofCresconius, der um das Jahr 69^ berühmt war undsowohl ein Lreviarium Canonum , als auch eine Con-coräism oder d.ibrum Canonum schrieb, noch mehrerelirerss äecreraler der Päbste hinzu i).

Mit den Zelten Kayfer Karl des Grossen nahmdas neue Kirchenrecht seinen Anfang. Bekanntlichfiengen stch die vom DionysiuS gesammelten Decrc-talcn erst mit dem Pabst Siricius an und liessen al-so eine Lücke vo« fast 400 Jahren; diese suchte derSpanier Jsidorus Mercator zu Ende des achtenJahrhunderts zu ergänzen, indem er Decretalen er-dichtete und solche den Pabsten vor Siricius, vomheiligen Clemens an, zueignete. Die Sammlungdieser Decretalen überhaupt gieng bis auf den Pabst