Posten. 2F7
In Pohlcn mußten anfangs die Edelleute dieköniglichen Befehle an Ort und Stelle bringen;aber der König Wladisiaus IV. legre im Jahre1647 zuerst ordentliche Posten an. Die Könige ausdem Haufe Sachsen richteten hernach die Posten aufden sächsischen Fuß ein.
In Rußland wurden, wie Schroeck berichtet,schon 166.; die Posten eingeführt; vermuthlich abernoch nicht allgemein und gingen auch wohl wiederein. Wenigstens wird erst Peter der Große für denrechten Urheber der fahrende» und reutcndcn Postenin Rußland erkannt, der dieselben ,7»8 auf teut-schen Fuß einrichtete, aber sie durch Bauern besor-gen ließ s).
In der Türkey gibts nur reutende Posten, dielange Zeit die Freyheit harten, den Leuten, die ih-nen begegneten, die Pferde wegzunehmen und dieihrigen, die schon ermüdet waren, ihnen dafür zulassen, bis Amurath IV. dieses abschaffte und or-dentliche Pvsthäuser anlegte, worin Pferde bereitgehalten wurden.
In Epirus hat man Hunde zu Briefträgern ab-gerichtet, denen man die Briefe ans Halsbandhängt r).
In Fetz und Marokko schicken die Statthalterder Provinzen, wenn es nöthig ist, vornehme Be-diente zu Pferde an ihren Monarchen ab; auch be-dient man sich da der Bothen zu Fuß, die in dreyTagen einen Weg von 40 teutschen Meilen zurück-legen.
Busch Handb. d. Erf. .5. TH.
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