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Posten.
Im Jahr iLyA machte Rudolph II. mtt Spa-nien einen Vertrag, vermöge dessen die spanischenPosten in Teutschland aufgehoben, und der bishe-rige spanisch - niederländische Generalpostmeistcr,Lconhard von Taris , zum Kaiserlichen General-Reichs - Postmeister ernannt, aber dem Kurfürstenvon Maynz, als Erzkanzler von Teutschland, dieProtertion über das teutsche Postwelcn anvertrauetnmrde, womit nun die kaiserlichen Reichsposten ein-geführt waren. Lconhards Sohn, der FreyherrLamoral von Lapis, erhielt im Jahr >6>L, gegeneinen Revers an den Kaiser und Kurmaynz, vornKaiser Mathias die Delehnung für sich und seinemännliche LeibeslehnSerben, über das General-Reichs-Obcrpostmeistcr-Amt, als ein von neuemangesetztes Regal und männliches Reichslehn, wel-che Bclehnung hernach Ferdinand II. im Jahr >621auch auf Lamorals Enkelinnen und weibliche Nach-kommen erstreckte.
Das Kaiserliche Ober - Hof - und Erblands-Post-Amt hatten die Grafen von Paar erhalten. ImJahr rüzü und ,640 entstanden zwischen den Paa-rischen und Tauschen Postbedicntcn Streitigkeiten;die Kurfürsten und sämmtlichen Reichsstände nah-men sich der letzteren an; hierdurch wurde ein Kai-serliches Reichspostregal vom ganzen Reiche aner-kannt, und gegen Eingriffe der eigentlich östreichi-schen Kaiserlichen Hofpost geschützt, aber doch nochkein ausschließliches Kaisers Postregal und Reser-vatrecht begründet. Bisher waren die Posten nochnicht durch ganz Teutschland gegangen, aber im