^66 Rechtsgelehrsamkeit
Angelsachsen, der 6i6 starb, hat zuerst die Gesetzederselben schriftlich versassen lassen. Darauf gabInas, der 6<»o in England zur Regierung kam,den West-Sachsen Gesetze. Im Jahr 726 ging ernach Rom. Offa der Große, König der Mercier,kam 7FS zur Regierung und wurde der Gesetzgeberder Mercier. Alfred, der 871 in England zur Re-gierung kam und im Jahre yoo starb, nahm dasBeßre aus den Gesetzen jener drey Könige und ließneue Gesetze dazurhun, nach denen sich die Sach-sen und Junen richten mußren. Nach ihm gavenEduardsen, Aedestan, Edmund, Edgar, Edelredund Canut der Däne, ihre Gesetze heraus, die nurdarin verschieden waren, daß Dänen, Angeln undMercier in Rückstcht der Strafen sich nach ihren ei-genen Gewohnheiten richteten. Diesen Unterschiedhob Eduard der Bekenner auf, der für alle dreyNationen ein allgemeines oder gemeinschaftlichesGesetz gab mm). I.eAsm oleronönlsm oder IsAemrnaris gab Richard I., König in England; nach an-dern gab es Eleonora, Herzoginn in Aquitanien,nach ihrer Rückkunft aus Syrien, und nannte esKorull Oleroms. Richard I., der von Ityo bisregierte, soll es nur erweitert haben.
Dann folgte das Warrinische und nach diesemdas Bojische Gesetz. Die Gesetze der Bojer, Bo-jvvaren oder Bayern ließ Thevdorich l., der vonLio bis LZi regierte und ein Sohn des Chlodoväusdes Großen war, zusammentragen. Childebert II.,Chlotar II., Dagobert l. oder der Große und Taf-silo, der im Jahre 770 Herzog von Bayern war,