292 Seebär — Seekarten.
Seebär, den ersten sahe Dampicr.
Hamburgtschr« Magazin. 2. B. 8 . 264.
Seegesetze, welche den Seehandel und dieSeepolizey betreffen, gaben die Rhodier zuerst a),dann folgten die I.sz;es Oleronis und nach diesen daswisbysche und lübeckische Seerecht b).
s) 8tr»bo XIV. p. 964. d) Jablovskie allgrm.
Lex. L«ipzig 1767. ll. S. izög.
Seehaven sind Orte, wo das Meerwassertiefer ins Land eindringt, so daß das Land das See-wasser in Gestalt eines halben Mondes einschließt, undden Schiffen einen sicheren Aufenthalt verstattet. Esfind theils natürliche Haven, deren zu Athen drey wa-ren , theils künstliche Haven. Die ältesten HaveN wa-ren die zwey Haven zu Tyrns, einer für die Kriegs-schiffe, und einer für die Kauffahrtheyschiffe - fernerdie Haven zu Carthago, Corinth, Mycene, Alexandricn,Syrakusa, Rhodus und Messina. Den Piräeischen »Haven zu Athen bauete Hippodamus 3). Die Ein-wohner der Stadt Halicarnaß in Carlen wußten ihrezwey Häven durch eine besondere Bauart zu befesti-gen b). Die Göttin der Seehaven war Diana c).
») 3. A. Fabrtcii allflenieine Historie der Gelehrs.
»7A2. 2. B. S. 201. b) Vitiuv. I.>b. II, c. z-
v) Lstliinscli. lk^rnn. in I 1 ,LN. zy.
Seekarten. Die ältesten Seekarten sollen zuWisby, auf der Insel Gokhland in Schweden ge-macht worden seyn In dem Kabinet der Antikender Familie Borgia find zwölf alte Seekarten, wo--wn die älteste aus dem i 4 ten, und die jüngste auSdem röten Jahrhundert ist. Eine darunter ist >486zu Alerandrien verfertiget worden b); also gab es