H8 Stelluti — Stempelpapier.
der Gelehrs. 1754. z. V- 547- N9 dlsrexrs st«;l-"r«nc«. I 9 »v. '7ZZ. pi>8- ozsti. 1,9 JuDencl di Car-lenr.is GesK. der schönen Wissenschaften lind freyenKünste, übcrs. von Jo- Erh. Kavpe >7^2. 2. Tb- 24Kap- S. Z29-ZZ1. >9 Hühner« Natur-Lex. 1746. S.> ro6.
Stelluti s. Microscop.
Stempelpapier, Stämpelpapier, ist einBogen reines Schreibpapier, an dessen obern Theileein von der höchsten Landesobrigkcit verordnetesSiegel oder Zeichen aufgedrückt ist, wofür nachBeschaffenheit der Sache, zu welcher es gebrauchtwerden soll, ein gewisses Geld bezahlt wird, undkeine Verschreibung , Handlung, Bittschrift oderAusfertigung giftig ist, wenn sie nicht auf solchesSiampclpapier aufgezeichnet ist.
Man hat das Alter des Stämpelpapicrs aus demzweyten Kapitel der g-tlen Novelle beweisen wollen ,worin der Kaiser Justinian im Jahre LZ7 nach C. G.befahl, daß die Gerichlsschreiber dic Documente nurauf solches Papier schreiben sollten, wo am Protocolld. i. zu Anfange, der Nahme des Intendanten der Fi-nanzen, die Zeit, wenn das Papier gemacht worden,der Nahme dessen, der es gemacht habe und der Titel,der die Beschaffenheit und den Inhalt der Akte anzeigte,angegeben sey; Justinian geboth ferner, diese Zeichenund Titel nicht abzuschneiden, nicht zu ändern, damitdie Verwechselung und die Verfälschung der Akten vcr-hürhet würde. Damit kann aber dasAlter unsres Stäm-xelpapiers nicht erwiesen werden; denn unser Stämpel-papier ist ein solches, woraufsich ein wirklicher S'äm»vcl befindet, es ist jetzt eine Arr Steuer, die ohneEinwilligung der Landessiäudc nicht eingeführt werden