Band 
Achter Theil.
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Wechselordnung- Wegmesser. »2

Beckmanns Beyträge zur Geschichte der Er-findungen. I. Th. S. 577.

Wechselordnung. Die älteste deutsche Wech-selordnung ist vom Jahr l6oz, und findet sich tmHamburger Stadtbuche. Th. N. Tit. 7. Die Nürn»belgische Wechselordnung ist vom Jahr 162».

Handlungsbibliokhek herausgegeben von I. G.Dusch und C. D. Ebeling. Hamburg. 178F.Drittes Stück.

Wedgwood s. Kamee, Pasten, Pyrometer,Thermometer.

Wegeli rW. C.) s. Porcellan.

Wegmesser, Odometer, Schrittzähler, Viato-rium , ist eine Radmaschine, wodurch man die Schrik.te eines Fußgängers, eines Pferdes, oder die Um-läufe eines Wagenrades zählen, und auf diese Artden zurückge'egten Weg messen kann. Die eine Artder Wegweiser wird an den Reisewagen, die zwey.ke an den Sattel eines Pferdes oder an den Leibgurteines Menschen, die dritte an den Stock eines Fuß-gängers befestiget.

Die Erfindung des Wegmessers ist alt; schonDitruv a) erfand und beschrieb einen Wegmesscrfür einen Wagen, der seiner Meynung nach auchauf dem Schiffe brauchbar sey» sollte. Eine Stel-le des Julius CapitoltnuS läßt vermuthen, daßauch Kaiser Commodus einen Schrittzähler gehabthabe.

Johann Fernel, Leibarzt der Königin Katharinevon Medicis, maß iLzo, bey dcr Gradweffungvon Paris nach Amiens, den Weg von Paris nach