Band 
Achter Theil.
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Wettrennen. ,57

ihren Pferden gezeichnet werden sollten, wenn sie vor,her einen Gulden erlegt hätten. Noch vor dem Be.zeichnen wurde untersucht, ob einer nicht weniger als125 Pfund wog; wer weniger wog, mußte nach einerVerordnung Maximilians I. vom Jahr 149z sichdas abgehende Gewicht an ziemlichen Orten anhängenlassen, wie es noch bey den Rennen in England gc»schteht, nur daß hier, nach einer Parlements-Acke von,Jahr 1727 jeder Renner 8 » bis 90, der Deutscheaber »2L Pfund haben soll. Montags früh mitfuhrmußten zu Nöcdlingen alle Renner auf der Rennbahnerscheinen und loosen; mit 7 Uhr fiel das Seil zumEinlaß, die Bürgermeister gaben das Zeichen zumAbrennen und wer zuerst das aufgesteckte Ziel vonStroh erreichte, der erhielt Z6 Ellen Scharlach, derzweyte eine Armbrust, der dritte ein Schwert, derletzte unter allen bekam, wahrscheinlich für das Zurück»bleiben zum Schimpf, ein Schwein. Bey entstände«nen Irrungen mußten alle, auf ihr Angeloben, sichdem Ausspruche des Ammanns von Nördlingen unter«-werfen. Das verdrüßliche Entscheiden dieser Händelsetzte aber die Stadt mancher Fehde aus, daher dieNördltnger das Rennen gleich nach 1493 gar einstel-len wollten ; aber dem benachbarten Adel scheint an derHaltung desselben gelegen gewesen zu seyn, weil KaiserMaximilian l. i. I. i4y6 ein Schreiben von Augsburgschickte, daß die Nördlinger wie gewöhnlich das Schar«lachrennen halten sollten , weil viele Fürsten, Grafen^Ritter, und Knechte am Kaiserlichen Hoflaxer kustdazu hätten. Von dieser Zeit an dauerte das Wett-rennen noch biS zu Ende des l6ten Jahrhunderts fort.