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ausgesetzter Zeug, fest gefärbt sey, im Fall der Preisdesselben solches erfordert. Daher hat man auf Mit»tel sinnen müssen, dem Zeuge in wenig Minutendas alles zu nehmen, was er in 12 oder 14 Tagen ander Sonne verlieren würde. In der Vorschrift desHrn. Colbert wegen der Farben, finden sich einige Me-thoden für dergleichen proben; da ober die Unzuläng-lichkeit derselben, für gewisse Farben aus der Erfahrungbekannt worden, hat dü Fay lange Zeit sich bemühet,allgemeine und sicherere Merkmahle zu finden. Nach ei-ner Menge sorgfältig angestellter Versuche, hat maudie neue Vorschrift wegen der Proben, so man das Ab-sieden, Aufwallen oderUcberwallungen (vLbouillis)nennet, und welche an die Verordnung wegen der Far-ben. von i7Z7, angehängt ist, eingerichtet. Einigedieser Proben stellet mau mit Seife, andere mit Alaun,andere mit rothem Weinstein, und noch andere mit einerVermischung von Alaun und rothem Weinstein, an.Wie aber allgemeine Regeln für dergleichen Proben,vielen Ausnahmen unterworfen seyn müssen, die manentweder nicht hat voraussehen können, oder die man,ob sie gleich bekannt gewesen sind, nicht ausführlich haterzählen können, weil daraus Unordnung und Gelegen-heit zu unzähligen Streitigkeiten entstanden seyn würde:so ist klar, daß,diese Regeln, wie zu allgemein, auchin vielen Fällen zu scharf sind, wo helle Farben schwä-chere Salze würden erfordert haben, als dunklere, dieeine größere Menge färbender Theilchen verlieren kön-nen , ohne sich merklich zu verändern. Man hätte alsofast für jede Schattierung eine besondere Probe vorschrei-ben müssen, welches ihrer Mannigfaltigkeit wegen un-möglich war. Die Luft und Sonne geben also alleindie wahre Probe ab. Und eine jede Farbe, die ihneneine gewisse Zeitlang widersteht, oder in ihnen diejenigeBeschaffenheit erlangt, welche die Färber stu IHä nen-nen, muß für gut gehalten werden, sollte sie auch gleich