Band 
Zwölfter Theil, von Fa bis Fet.
Seite
354
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354 Februar.

zu düngen soll von rechtSwegen alle Jahre wiederhohlt»erden.

2. Man fährt fort die nöthigen Weinpfähle, Sta«be und Latten anzuschaffen, und die Zäune , Plankenund G länder auszubessrn.

z. Man muß sich bey guter Zeit nach Arbeiternumsehen, und wegen des Lohnes mit ihnen überoin«. kommen.

4. Wenn man neue Weingarten anzulegen gefon«ven ist, muß man jeht das Erdrezch an feuchten Ortenwohl umgraben.

5. Kaun man auch schon um die Mitte, oder ge«gen das Ende dieses Monathe in warmen und gegen

r. die Sonne gelegenen Weiybergen die Reben -beschnei-den, und darf man sich von einem noch liegenden Schneehieran nicht verhindern laßen, wenn. nur die Kälteuicht allzu- streng ist, daß die Beeren von den Reben,welche im Hornungschein bey abnehmendem Monoe ge«schnitten werden, jede nur i oder höchstens 2 Stein«lein bekommen. ,

8. den w<Udern und Holzrmgen,.

kann man i. bey anhaltendem Froste und gutemWege noch ferner Holz zum Bauen, zum Brennen. und zu allerley Geschirre, fällen. Die Alten haben ge«glaubt, daß das in diesem Monathe bey abnehmendemMonde gefällte Holz der Fäulniß und den Würmernweniger unterworfen sey, und es daher gern bey demWasserbaue, zu Mühlen, Brücken, Schiffen,. FlößenU. d. gl. angewendet.

2. Muß man das gefällte Holz bey Zeilen nachHaufe schaffen, und das Gehau wohl ausräumen, da«mit das Wachsthum des jungen Holzes nicht gehindertwerde.

3. Die ausgeräumten Gehaue muß man sogleichdurch Pflügen oder Umhacken zu der vorzunehmendenFrühjahrSsgat zubereiten laßen.

Dieses