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Zwölfter Theil, von Fa bis Fet.
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514 Feld-Gebäude. Feld-Gericht.

gefaßten Plah, worinn besonders allerhand Kraut -undErdgewächse gezeuget werden, damit ihnen das Wildoder anderes Vieh nicht so leicht Schaden zufügen kön-ne. Siehe unter Garten.

Feld-Gebäude, heißen alle zur Landwirthschaft, undbesonders zum Feldbau nöthige Gebäude, z. B. Schop-pen, Stalle, Scheuren, Gesinde-und andere Häu-ser rc.

Feld-Geflügel, Geflügel, welches sich mehrentheils inFeldern und Gebüschen aufzuhalten pflegt, z. B. Trap«pen, Fasanen, Repphühner, Brachvogel, Wachteln,Lerchen, Stahren u. s. f. zum Unterschiede sowohl vondem Wald-und Wasser-als Raub-Geflügel.

Feld-Gchage, das Gchäge des kleinen Wildbretes, wel-ches sich gemeiniglich auf den Fruchtfeldern aufhält;zum Unterschiede von dem waldgehäge.

Feld-Gemeinflchafr, siehe unter Gemeinheit.

Feld - Geräch, siehe Feld - Geschirr.

Feld-gerecht, ein nur im Jagdwesen üblicher Ausdruck.

. Ein feldgerechcec Jäger, der des kleinen Wcidwer-kcS, welches sich gemeiniglich auf den Feldern aufhält,gehörig, kundig ist; zum Unterschiede von dem Hirsch-und Holz-gerechten Jäger.

Feld-Gerichc, eine Art niederer Gerichte, so sich überdie Gränzen, Felddiebereyen und andere Feldsachen er-strecket, und ehedeni im freyen Felde gehalten wurde,wie an einigen Orten noch üblich ist. Diese Feldge-richte haben fast in jeder Gegend einen andern Nahmen.In Thüringen heißen sie Hägemähler, in MeißenRügegerichte, Iahrgcrr'chre, weil sie alle Jahr nureinmahl gehalten werden, in Franken Ackergericbre,Landgerichte, an andern Orten Hubciigericdre,Hofgecichre, Grundgerichre, Dinggerichce, Stab-* Gerichte, und im Stifte Corvey der Großstab.

Dieses ehemahlige nicdersachsische freye Gericht, hieß Feld-,Gericht, entweder daher, wtil es iin freyen Felde, oder weil

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