516 Feld-Gericht.
grüner Platz, i6 Schuh lang und breit, gewesen, und ane |sänglich dadurch, zum freyen Königsstuhl gemacht worden, daßder Frohnbolhe in der Mitten eine Grube einer guten Elle lief,gegraben; alsdenn haben alle 16 freye Richter, ein Jeder be«sonders, eine Handvoll Asche, eine Kohle, und ein Stück von !
Ziegelstein hinein werfen müssen, und sodcnn hat man die Gru« !
be wieder zugescharret. Auf dieselbe Stätte nun hat allemahl,wenn auf solchem Platze ein freyes Feldgericht gehalten werden i
sollen, der Frehner dem Grefen den Stuhl setzen müssen. Wenn ]
man aber an dem lrtztgedachtcn Platze gezweifelt, und man nicht i
eigentlich gewußt, ob es ein recht - beständiger Königssiuhl wäre,oder nicht; so habe» die Freyrichter, in der an demselben Ortewohnenden Freyen Gegenwart, die Bestätigung, Urkunde und >Wahrzeichen suchen müssen. Wenn aber daselbst Urkunde undWahrzeichen nicht befunden worden, so sind alle Urtheile, wel-che daselbst gesprochen worden, nichtig und unbändig gewesen.Wenn denn nun der angesetzte Gerichtstag heran gekommen:so haben sich dir Freyrichter, und Freyen des Orts, da manGericht halten wollen, vor des Oberrichkers Hause oder Her-berge versammelt; alsdenn ist der Qbcrrichker heraus gegangen,und hat sich zu dem des Orts gebräuchlichen Königssiuhl ver-füget, welchem die Freyrichter gesolgct; die beyden jüngstenvon denselben aber hat der eine den Stuhl, der andere eineStange getragen; dem sind die des Orts wohnhaften Freyenalle gefolget, und in das Feld hinein, in weichem der Mangelgewesen, und worüber gckiagct worden, bis v» desselben Fel-des Königssiuhl gegangen. Niemand aber durfte ohne Erkennt-niß bey Strafe der alten Buße, in den Königssiuhl, d. i. inden viereckigen grünen Platz, treten. Darum denn, wenn derObcrrichkcr und alle Freyrichter um den Königssiuhl herum ge-standen, dcr Frohncr ein Stillschweigen gebothen, und dar-auf den Grcsen oder Oberrichkcr um Erlaubniß gebeten, denNichtstuhl in den so genannten Königsstnhl setzen zu dürfen.Wenn ihm denn solches von dem Grcsen oder Obcrrichtcr ver-stattet worden, so hat der Frohner alsobald den Stuhl mitteni» den Platz des Königstuhls gesetzt, wie auch nach gcbctencrund eihalkeuer abermahliger Erlaubniß die Stangen oderSchranken vor dem Königssmhle an die Erde gcleget. Ais-denn trat der Qberrichter mit seinem rechten Fuße an das Endederselben Stangen, und darnach auch die andern 15 Frcyrich-<cr, nach den Graden und der Ordnung, wie sie nach einanderzum Autte gekommen waren, so, daß die Stange r6 Fuß Iar>S