Band 
Zwölfter Theil, von Fa bis Fet.
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523
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Feld-Meister. 523

dereRahmen bekommen. Derjenige nähmlich, weicherein gefälltes pein liches "Urtheil oder die zuerkannten Leib-und Lebensstrafen vollziehet, wird in der anständige«Sprechart der Nach klarer, (entweder, so fern der-selbe nach dem Richter richtet, d. j. dessen Urtheil voll-ziehet, oder auch, so fern ehedem der jüngste und un-terste Richter, oder Beysitzer eines Gerichtes die Todes-Urtheile an den Verbrechern vollziehen muße;) iin,gem.Leben der Gcharfrichrer (weil er scharf, d. i. anLechund Leben, richtet), an einigen Orten, z.B- in Frankfurtam Main, der Angsttnarm, L. Camifex, Fr. Mahr«des hautes -‘Oeuvres, oberExecuteur de la haute justice,(oder, wie er sich in Paris nennet, ExScureur des sentencescriminelles du Parlement & du Chäcelet de Paris,);die Wohnung des Nochrichters, imgleichen dessen Amtmit den anklebenden Gerechtsamen, die Nacbricdre«rey oder Gcdarfricbterey; und der vornehmste Knechtdes NachrichterS, dessen Geschäft es ist, dar Peinigenzu verrichten, den Sraupbesen zu geben, und Verbre-cher zu henken, der Denker, genannt

Vdr Alters wurden zu den Verrichtungen des Nach«Richters keine eigene Leute bestellet; wie es in den Mor-genländern noch heutiges Tages also gehalten, und dererste der beste, dem eine solche Arbeit anbefohlen wird,dieselbe ohne Bedenken verrichtet. In Europa ist mandisfalls empfindlicher. Und glaubet Ursache zu haben, die-jenigen, welche sich dazu gebrauchen laßen, nicht nur vondxr übrigen Menschen Gesellschaft abzusondern, sondernsie auch für unehrlich zu halten, und ihre Kinder von Hand-werken und Zünften auszuschließen. Das kaiserlichePate,»r vorn I 1731 aber, die Abstellung der Mißsbrauche der Handwerke betreffend, ahndet auch die-ses Sonst aber wird in den Rechten das Amr einesS--. arfrichrer- als ekn aemeines angesehen, und kannim Nothfälle Jemand vor; der Obrigkeit dazu gezwun«gen werden. Mrr, m« dem Scharfrichter rssec und krin-