526 Feld-Meister.
nützliches in der Arzeneykunst, und ihnen anständigeres,an statt »hrer Quacksalberey bey Menschen, thun könn«ten und zu thun hätten. Sie müssen auch, ;) damitdie unnöchige Anzahl der Hunde, sonderlich in vecTheurung, aus dem Wege geraumer werde, und auchweil man diese Art des Leders brauchet, zu einer gewis-sen Zeit im Jahre fangen, rodrschlagen und weg-schaffen,- daher man sie auch-Huiidefcit.ger und Hun-VejcdtchIer, die Zeit aber, wenn sie solches verrichtet»müssen, den Hunöesthlag nennet. 6) Es ist ihnenauch an vielen Orten auferleget, für die Jagdhunde,- Wald- Wolfs- und Fuchshöhlen das Luder zu ver-schaffen, auch wohl gewisse Hunde für die Jagd derHerrschaft zu halcxn. Die Kafillereyen werden ihnen. emweoer zu eigen gegen starke Erbzinsen und Lehen, sodos Aafttlerlehen und der Lvaftlleczins genannt wird»überlasten, oder pachtweise zugeschlagen; und er sindsolchergestalt dergleichen Feidmeistereyen zum öftern gareinträgliche Pertinenzien, oder Erb- Zins - und Erb«Pachtstücke bey Landgütern, oder auch unter den Stadt«und Kammereygütern. In den meisten Ländern wird auchdas Recht Kasillereyen zu verleihen, davon Erbpachtund Zinsen zu nehme», desgleichen dem Feldmeister gegengewisse Abgaben das Hundeschlagen in deuHundstageNzu gestatten, als eine Folge aus dem Jagdregal betrachtter, daher sie auch in verschiedenen Landen, wie z. E., ir»Baiern, bloß unter den Jagdgerichten stehen.
Weil die Verrichtungen der Feldmeister schrecklich und ekel«haft sind, sg hat solches nach und nach einen gewissen Abschel»bey Andern vor dem Umgänge mit ihnen erwecket, daraus end«sich gar Einige eine intamiüin und Unchrilchkeit, oder doch eüne Anrüchigkeit und Verachtung, nicht ohne große Ungerech'tigkeit, machen, und sie von allerhand ehrlichen Dingen aus«schließen wollen. Insonderheit haben die Handwerker, nachde»»dieselben ehrenachrbar geworden, und besondere Rechte oeeExiftmation erhalten haben, solche Leute Und ihre Kinder nichtIn ihre Gesellschaft gelaßen, ja mit ihnen auch äußerlich um;u«