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Zwölfter Theil, von Fa bis Fet.
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528
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528 Feld-Mohn. Feld-Recht.

sen, und Acker-Messer, Th.l, S. 325 — 347.Landes - Vermessung.

Feld-Mohn, kspsver Llicicas Uun. siehe Mohn.

Feld. Mühle, siehe unter Mühle.

Feld-Münze, Mentha arvensis Lim. siehe Münze.

Fed-Nachbar, derjenige, dessen Feld an des AndernFeld gränzet, ein Nachbar in Ansehung der Felder;zum Unterschiede von dem Dorfnachbar.

Feld-Nügelem, Feld-Nelke, wildeNägelein oderNelken, welche auf den Feldern wachsen; zum Unter-schiede von den Garrennelken. Siehe Nelke.

Feld-Obst, Obst, so auf den Feldern, Rainen u. f. f.gebauet wird, Wildobst; zum Unterschiede von demGarrenodste.

Feld-Ochs, ein Ochs, welcher zur Feld - Arbeit ge-brauchtwird; zum Unterschiede von einem Mast-oderSchlachrochfen. Siehe Ochs.

Feld-Ordnung, eine obrigkeitliche oder von der Gemeineselbst verabredete Ordnung in Sachen, welche den Feld-Bau und die Gränzen der Felder betreffen.

Feld - Drdmmg zur Abstellung der bey dem Ackerbau im Für-stenrhnm Halderstadr und dazu gehörige» Graf« und Herr-schaften, zum Nachtheile desselben, auch der Hur und weide,eingeschlichenen Mißbräuche, Inconveukntien und Unordnun-gen, d. d. Berlin, d. 27 Iul. 175s, st> in der Edictcnmmnil.v. I. 1759 , No. ;r.

Deklaration an die Halberstadrische Regierung, den §. m derF'eldorvnung vom 27 Iul. 1759 betreffend, d. A. Berlin, d.29 Apr. 1767, st. in der Ldictensamml. v. I. 17-15, Kn. 41.

Feld-Ort, im Bergbaues ein Ort, welcher weiter indas Feld getrieben wird. Einen Feldorr treiben, dar-an arbeiten. Siehe Ort.

Feld-Pfau, siehe Ribitz.

Fe!d-Psley, siehe (Quendel.

s>-»-Erdrauch.

Feld-Recht. i. Das Recht, welches Ackerfelder ge-nießen, zum Unterschiede von dem Garten - wald-und wieftnrechre.

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