Feld-Richter. Feld, Schade. 52g?
Feldwirsen kaDen kein rviesenrecht, sonder» nur Feldrecht,sie kuuttcn also nicht anders als andere Getreidefelder jel^get' oder geschlossen werden.
2. Gesetze, welche in Sachen, so den Feldbau be«treffen, von der Obrigkeit erlaßen, oder durch 0MGebrauch eingeführet werben, und deren Sammlung.Feld-Richter an einigen Orten, besonders auf deinLande, ein Richter der auf die Gehäge Acht hat, dieGemeindegelver einnimmt u. f. f. 3^ Oberdeutschenist Frldrichter soviel als Dorfrichree, zum Unter«schiede von dem Sradtrichter.
Fel'-Ruzei:, Scarificacor, ein Ackerinstrument; sieheunter Pflug.
Feld- Rose. r. Eine allgemeine Benennung aller wildwachsenden Rosen, zum Unterschiede von den Garten-Rosen, dergleichen die Hechrosen, Weinrosen u s. f.sind. Bejonderö die Kola ipmoliliima Linn. welcheauch Dünenvols, Erdrose und -^nbevcosc genanntwird. Siehe Rose.
2. Die wilde Anemone, Anemone fylvestris Um,siehe Th. U, S- 82. fgg
Feld- roth, wird von einer schlechten Art Weintrauben,so den Wein-iur sauer macht, gebraucht. Der Feld.rothe, nähmlich Wein.
Feld-Rübe, eine Art weißer Rüben, welche auchScop-pelnrden, imgleichen lange Rüben genannt werden;zum Unterschiede von den Steckrüben undwasserrüben.Feldruthe, siehe Rutbe.
Feld-Salat, siehe Salat.
Feld-Gedacht, siehe Feld-Holz. Schacht.
Feld - Schade, der Schade an den Felofrüchten. DiePoiizey muß den Landmann bey stinem Getreidebau undLanvwirkhjchaft, vor alle Beschädigungen an seinenLecker», Wiesen und andern Grundstücken, wodurchihm die Nutzung derselben vermindert werden kann,durch die kräftigsten Mittel, in so fern dieselben inOec.Em. XULH, L l mensch.