24 6 Gnaden-Kette. Gnaden-Kraut.
Verordnung von dem Gnsdenjahre der Lollarernlerben, <*• ^21 Jan. 17??/ eb. das. 0.4>>s. ....
Regulativ, daß sämmtliche Linder eines verstorbenenche»/ sie mägcn ausgehcvrarhek seyn oder nicix, an deröenjeit pankipiren sollen, -i. A. i/> Febr. 174?/ eb. das.
Jo. Aitdr . Hfiffhtann dc anno gratis, & prscipue quatenus ad hef e#des collaterales rransferri quear. Jen. 17J4.
Da sonst die Ausstattung und Versorgung deradeligen Wittwen in Pommern nur sehr mäßig ist, unddemjenigen, was hierunter in den churmärkischen Pr»'vinzen ausgesetzt ist, bey weitem nicht gleich kommt'so haben die Gesetze solches dadurch gleichsam wiedernachhohlen und ersetzen wollen, daß die Wittwe nichtallein die sämmtlichen vorhandenen Früchte des Ster«bejahres behalt, und sich darin mit den Töchtern, wennsolche vorhanden sind, theilet, sondern auch noch über«dem ein volles Gnadenjahr hat, und, bis zu Endigungdesselben, in dem Besitze und in der Wirthschaft desGutes bleibt. Und es würde auch an denen Orten,wo das sächsische Recht zur Richtschnur dient, dieC'iN'führung dergleichen GnadenjahreS für die Allodialer«ben, beyden Theilen weit vortheilhafter, als die f*mannigfaltige Vertheilung der Früchte seyn; wie derberühmte Hr. Prasid. v.Benekenvorf,im4B. seiner Oe-conomia forensis, S. 19O, f. sehr gründlich darge«than hak.
Gnaden-Rette, eine goldene Kette, welche Fürstenzuweilen als ein Zeichen ihrer Gnade an verdientePersonen verschenken.
Gnaden-Rrant, Gottes Gnade, GottesGmnola, ein Pflanzengeschlecht, welches zu den PstnN^zen mit zwey Staubfäden und Einem Staubwege 8^hört. ^ Die Blumenkrone ist ungleichförmig;Staubfaden sind unfruchtbar; die Samencapstichzweyfacherig; der Blumenkelch besteht aus 7®^'chen, wovon die 2 äußern von einander abstehen. 3 ^diesem Geschlechte gehören, außer denroffieinellenGna«denkraut, noch 3 andere Arten, welche ausländisch