Band 
Neunzehenter Theil, von Glau bis Gra.
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Gold - und Silber - Fabrik. 497

" fremden Münzen, nach ihrem numerären Werthe,Cours gestaltet, die kaum die Halste wahren innerli-chen Werth haben, und nachsieht, daß die guten Lau«^münzen gegen diese schlechten ausländischen Geld--dorten ausgeführet werden. UeberdieS ist der LuxuSu«r alsdenn hauptsächlich schädlich, wenn er mit aus-Waaren getrieben wird, weil alSdenn seinvorzüglichster Ruhen nicht vorhanden ist, nähmlich,dadurch mehr Menschen ernähret werden.

Eine andere Frage: ob der Regent selbst Gold-""d Silber-Fabriken anlegen, und solche für seine^och„ung treiben lassen kann? wird ohne einigesbedenken mit Ja beantwortet. Denn, wenn es gleichguten Grundsätzen nicht gemäß ist, daß der LandcS-Horr auf seine eigene Rechnung ManufactUren und«abrissen anlegt, so muß man doch in Ansehung der^old- und Silber-Fabriken allerdings davon eine Aus-^hme machen. Diese Fabriken haben mit dem Münz-Recht, und dem Gold - und Silber-Vorkaust welchebetn Fürsten priugriue zustehen, eine so große Aehn-uchkeit und Verhältniß, daß man ihm titele allein das^ocht dazu nicht absprechen kann, sondern so gar zu-gostehk,, muß, daß sie in den Händen eines weisen Re-genten die beste Ausübung erhalten. Unter einer wei->en Regierung kann auch nichts dabey vorgehen, wassM Nahrungsstande schädlich wäre, weil sie nie irgenderne^ Gewerbe oder Hanthierung dabey einen Zwang"»legen wird.

Die Frage: ob hier allerdings Zusammenhangsende Habrikanstalceit nothwendig sind? bedarfoum einer Beantwortnng« Findet der Regent nichtL c wachsam, eine solche Gold - und Silbersabrik ausaufb b'lloue Rechnung anzulegen: so ist es nöthig dar«sch r U ^ ett/ daß der Entrepreneur, oder die Gesell-est, der man das Privilegium dazu ertheilt, genug-lm Stande sey, die Fabrik in zuredender Größe'vec.Ene.XlXTh. Ji ünzu-