Band 
Neunzehenter Theil, von Glau bis Gra.
Seite
498
JPEG-Download
 

498

Gold- und Silber-Fabrik.

anzulegen, und dieselbe mit erforderlichem Verlagej**unterhalten. Es ist leicht begreiflich, daß eine stEFabrik sehr großen Verlag erfordert; und wenn die!Arbeiten mit Vortheil getrieben werden sollen, >dallemahl nöthig, daß solches in einer großen zusammenHangenden Anstalt geschehe, weil, wie bereits obenwähnt worden, gar vielerley Arbeiten dazu gehört,wozu die Fabrik ihre eigenen und besonders wohl ein'gerichteten Anstalten haben muß. Denn, wenn rdiese oder jene Arbeiten nicht in eigenen Anstalten, s 0 *!*dem bey andern Fabrikanten verfertigen läßt, sosie entweder wenig Vortheil haben, und mithin ni^bestehen können, oder, wenn das Verboth der Einsu^re fremder Gold - und Silberwaaren ergangen ist,cheS billig geschehen muß, so wird aus dergleichen u"'zureichenden Anstalten nur eine Vertheurung dienWaaren im Lande entstehen. Daher sind viele kleiäFabriken in keinerley Art der Fabrikaturcn weniger a«'z,»rathen, als hier. ,

wie viel Gold - und Gilberfabriken in eine •Gcaace anzulegen seyn, läßt sich durch keine Regbestimmen. Es hängt dieses theils von der Gffßund Weitläuftigkeit eines Staates, theils von dew^sah und der Consuincion der Waaren, ab. Jst^Absaß der Waaren im Lande so wohl, als in denwärtigen Commerzien, sehr stark, der Staat aber vträchtlich und groß : so können wohl zwey und »neyf^re Fabriken neben einander bestehen, und man verhl»dert dadurch, daß kein Monopolium entsteht. ^In den königl. preußischen Staaten befindet Mdie einzige Golde und Silberfabrik in Berlin, welche HPrivilegium exclufivum dahin erhalten hat, daß weder Ni,außer den königl. Residenzen, noch auch im Königreiche:fcn, Churfürstenkhume und den übrigen Provinzen beycation der Waare und zso rheinische Goldgulden StraN > ^dem Ueberlretungsfall, niemand schmelzen, ziehen, plätte«dergleichen Gold- und Silberdrahtarbeit verfertigennett soll. 2"