Band 
Neunzehenter Theil, von Glau bis Gra.
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Gold- und Silber-Fabrik.

«reiniglich nur auf gewisse Jahre, wie z. E. da< leMger auf 12, und das cöthensche auf 22 Jahre, ertheil-Ein Staat würde eine unverzeihliche Nachlässigfeie begehen, wenn er die Gold- und Silberfabrike"sich selbst überlassen wollte. Im Grunde würde e»eben so viel seyn, als wenn er den Privatpersonen e>"

geringhaltiges Ausmünzen erlauben und M 0 Wwollte. Es sind demnach wegen der Gold - und Sgberfabriken Gesehe nöthig; je besser diese eingerichgsind, und je mehr Aufsicht auf deren Beobachtungfindet, desto mehr werden solche Fabriken in FlorAufnahme kommen. Hierauf, und nicht auf einesiere Geschicklichkeit, beruhet der Vorzug der sraujäs'schen Gold» und Silberfabriken, deren Borten 's,vielen deutschen feiner an Silber sind, und folglich ™ser in die Augen fallen, als Waaren, die von

welches einen größer« Zusah hat, verfertigt sind.

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insonderheit möchte der Vorzug der französischen 0briken, nach des Hrn. v. Jufti Meinung, im 2seiner Abh. von Manufacruren und Fabriken, ^222, sonst wohl hauptsächlich darauf ankommen,die meisten ihr Silber zu den Spitzen und BortenWißmuth abtreiben. ,

Diese den Gold -- und Silberfabrikenschreibende Gesetze betreffen i) die Feine deSjN"^

arbeitenden Silbers; wovon im Art. Silber ^ „werde. 2) Eine Fabrik, welche das zum Vergoßbenöthigte Gold nicht in seiner vollkommenen

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nimmt, thut sich allemahl selbst Schaden.geringer Zusatz benimmt der Ductilität und dem <* 1ze des Goldes gar viel, worauf doch bey dem VeWden alles ankommt (s. oben, S. 279). Je sch'^.x-Eold man also dazu nimmt, desto mehr muß wa"brauchen, und die Vergoldung wird doch memay'schön werden. Weil aber dennoch viele Fabrikenin aus Unwissenheit fehlen: so ist eö dienlich,