Band 
Neunzehenter Theil, von Glau bis Gra.
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633
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Gränze. 63?

. Ob bet Stein fest sey, wird durch da« Schlagen erforscht.Ober Lust und Wetter aushalte, ist, nach der Memung -rs^ritruv zu rkraaen, wenn er zwey Jahre lmg .in der freyenW gelegen hat, und nicht schadhaft geworden ist. O>: er dasWasser aushalten könne, läßt ßch leicht erfahre«, wenn >r^gefeuchtet viel schwerer wird. Andere begießen ih^r mitScheidewaffer oder einer andern scharfen Materie, nehmen ci'-eDürste von Draht, oder einen stumpfe» Besen, und gebenAcht, ob sich der Stein leicht ierki atze» iassc und vielen SchlammMache.

Was die äußere Form und Größe der Gränz - oderMarksteine betrifft, so läßt sich nicht leicht etwas ge-Misses bestimmen, indem solches von der Anordnung derObrigkeit und von der Landeögewohnheit abhängt.

gemeinen Feldmarken kann man die Form, Fi§.*060 a ), gebrauchen, und den Kopf der Steine selbst^agefahr i Fuß breit, 4 F. dick, und 1 4 Fuß hoch,hauen lassen. Bey Hut- Weid- und Flur-Vermark-Ungen kann diese Figur zwar bleiben, die Steine selbstaber müssen durch ihre Größe von den gemeinen Güter-steinen unterschieden werden. Die Jagdstrine tön-"en füglich nach einer andern Form, etwann wie Fig.b), 3 Fuß hoch, verfertiget werden.

Bey Aufrichtung der Mark- und Gränzsteine, hak.^ die Römer besondere Ceremonien im Gebrauche,^le trugen nähmlich die Steine vorher zusammengeheltoch die dazu gegraben worden, bestrichen sie

Mit allerley köstliäzem Oehl, und zierten sie mit KraN-(*). Nachdem man das Opfer geschlachtet hatte,Murde von dem Blute etwas in die Grube, wohin der^anzstein kommen sollte, gesprützet; alsdenn warf man. nnende Fackeln hinein, denen man auch noch Ho-Mgseim, Getreide, Wein, Weihrauch rc. beyfügte,-ivenn nun alles dieses von dem Feuer verzehrt wordenRr 5 war,

f °) Nam veneror, seu ftipes habet ddertus in agrisSeu vetus in uiuio, fluida seita lapis.