Band 
Neunzehenter Theil, von Glau bis Gra.
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Granne.

eine Feldmark speciell vermessen ist/ so wird diese als die Ht»pGnm;e derselben, mit No. i, Die herrsOaskliche PerkincmKranre aber mit d»'o. 2, und die Gränzen der Geun. siüch dkUlttetthaneli entweder mit No. z, oder mit schwachen i'i n "bezeichnet. .

Ein Grnnzhügel wird durch eine Null bezeichnet,in einem illuwinirtcn Plane sta> k roth angelegt wird.

Steine werden durch kleine Steine, die msammcn gelegt i& enen, oder durch ein rechtwinkeliges KreutzGränzbäu^durch einen auf einem Hügel gezeichneten Baum, odereinen Baum. der unten, statt des Stammes, ein Krentz ba>>und Granzpfähle durch einen, auf einem Hügel st he»^Sknch mit 2 Puncten, bezeichnet. ,

Auf iümninirfen Karten werden alle Gränzen, wen» 'Hanptgränzen sind, mit einer stark abstechenden Farbe e>^.

Halden Finger breit bezeichnet; die Nebengränzcn werdet«

in>k

der Farbe, womit die Provinz iliuminirt ist, einen Strohigbreit simker, als der übrige Grund, angelegt. Alle GränEchen aber, welche lehr hervorstechen sollen, werden mlt Carl»'stark argi-leat. ,

Hrn Leser stein Ansnnavarnnde ;» praktisch geomcrr. 3* wmmgettjc i?p;. >778, gr. 8 S. ry, f-m ,,p

Lr anen stein prakr. Abhandl von x>crfectig. stdöncr 11«rrurarer Zeichnungen und Risserc, Nürnd 177 '-, 8 . S- 1 ,Daß die Rosten, welchezuLmrichtung der'desgranzeir erfordert werden, von beyden angra»^zenden Landesherrschaften gemeinschaftlich getrags"werden, versteht sich von selbst; daher auch diesten, wel6>e auf die Zurichtung und Zeichnung ^Gränzsteine oder Säulen und Pfähle gehen, von 0 ^,den Theilen pro r. ta zu ersetzen sind. Ob und inweit aber die Unterthanen ihrem Landesherrn daltt»mit einem Beytrage zu Hülfe kommen müssen,dem Herkommen und der Verfassung eines jeden * slt Tdes zu beurtheilen. Wenigstens wird es wohlan»len Orten gebräuchlich seyn, daß die UnterthanenStein- und andere Fuhren, so wie die FortbringUBder Commissarien von einem Orte zum andern, u»die bey diesem Geschäfte vorfallenden Handarbettund Hülföleistungen, im Dienste unentgeldlich, » ^

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