Gras.
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dieser Herbstgräserey 3, 4 und 5 Jahre/ bis endlich dasbe ^ dem Wehe einwachsen, und das Eintreiben dessel-^ iu gestatten seyn dürfte, ju conktnuircn.
Alle Mißbräuche dabey, insouLerheftdaö Grasen mit^")eln, und daö Auereißen junger Loden, sind auf^ schärfste zu verbiethen, und dagegen daö mit Be«yutfantfeif vorzunehmende Abschneiden mit Messern,och besser aber, da« Ausrupfen mit den Händen, an««"befehlxu. Auch muß das Grasen, wie dasLaub-?Een, an gewissen Grasetagen, und unter gehori-örr Aufsicht, geschehen, auf eine andere Art aber nie-^nden die Ausübung seiner Gräsereygerechtigkeit ge«Kctttec werden.
^3o es für gut gehalten wird, die Erlaubniß zumin den Waldungen zu ertheilen, pflegt man fo-. ohl um des Nutzens willen, als auch die Gräser in bes«> der Ordnung zu halten, denselben so genannte Gras-, ytzxr gewisse auf Blechstückchen geschlagene,«. - * auf Holz, Papier, Pappe rc. mit Sicgelwachse ge-ruckte Zeichen, welche Graozeichen genannt werden,^ Wüstesten, damit sie sich dadurch beschützen können,enr, etwa von dem Förster oder Heideläufer, deswegens, zur Rede gefetzet werben. Es ist garetw ^"oillig, daß für diese Erlaubniß und Benutzungag bezahlet werde. Zuweilen wird dieses ein &izlw genannt. An andern Orten gibt man die Si-^ aufwelche die Herrschaft ein Zeichen hat bren-M c, t/ aus, und läßt sich, nach Beschaffenheit derjgl. «na des Graswuchses, für eine Sichel 8, 12 ,1«uh 18 ® r °f c ^? n bezahlen. Zuweilen wird die Er-welä^'b ?^r Gräfevey auch um die Hälfte des Grases,den d ^Gräser alsdeun -erHerrschast abzuliefern ha«ße A ^'cheilet. Allein, diese Einrichtung erfordert gro-genn- und eigene Leute, die beständig dabey ge«seicht cttfi 3 Hpu müssen, um die Unterschleife, welche^ vorgehen können, zu verhüten. Auch pflegt die
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