Band 
Ein und zwanzigster Theil, von Haf bis Hanf.
Seite
85
JPEG-Download
 

Hafen. Hafer. 85

selbst pflegt bey demjenigen Collegio besorget wer«den, dem die Angelegenheiten der Schifffahrr über«Haupt anvertrauet sind, welches in einigen Staatenden Nahmen eines AdmivalitätS - und Licent-Colle«gii führt.

Die Seehäfen werden auch manchmahl einemals ein Lehen übergeben. So wird z. E. Chur«Brandenburg mit den Seehäfen an dem pommerfchenMeere, und die Krone Schweden mit Seehafen inVor- Pommern belehnet.

Instt .m. Pac, Osnabrug. Art.io, §. ; Utlb 6. "

Hafen, (angelegter) siehe oben, S.

-(Fluß-) siehe oben, S. 4, und 11, fgg.

-- (Fluch-) siehe oben, S. 5.

-(Frey ) siehe oben, S. 5, fgg.

-(gesperrter) siehe oben, S. 7.

-(Meer-) siehe oben, S. 4, und 15, fgg.

-(natürlicher) siehe oben, S. 4.

-(offener) siehe oben, S. 5.

-(Schlupft) siehe oben, S. 7.

-(See-) siehe oben, S. 4, und 15, fgg.

-(Gcrohm-) siehe oben, S. 4, und II, fgg.

-(verschlossener) siehe oben, S. 7.

-(Zeit-) siehe oben, S.

Hafen-Lapicän, siehe oben, S. 8.

Hafen-Gast, siehe oben, S. 8.

Hafen-Geld, siehe oben, S. 8Z.

Hafen - Leuchte, siehe oben, S. n.

Hafen - Meister, siehe oben, S. 8.

Hafen Räumer, siehe oben, S. 36, fgg.

Hafen-Wächter, siehe oben, S. 8.

Hafen-Zoll, siehe oben, S. 8Z.

Hafer, (*) eine Grasart, welche zu den Pflanzen mitdrey Staubfäden und zwey Staubwegen gehört, undF z wo«

(*) Bey dem Hornegk Haben, im Niederf. Haver, im Engl.

Naver, im Dän> Havre, im Schweb. Hafta* mtl|)lflnt>Hagra,

ginn;