Hafen. Hafer. 85
selbst pflegt bey demjenigen Collegio besorget wer«den, dem die Angelegenheiten der Schifffahrr über«Haupt anvertrauet sind, welches in einigen Staatenden Nahmen eines AdmivalitätS - und Licent-Colle«gii führt.
Die Seehäfen werden auch manchmahl einemals ein Lehen übergeben. So wird z. E. Chur«Brandenburg mit den Seehäfen an dem pommerfchenMeere, und die Krone Schweden mit Seehafen inVor- Pommern belehnet.
Instt .m. Pac, Osnabrug. Art.io, §. ; Utlb 6. "
Hafen, (angelegter) siehe oben, S.
-(Fluß-) siehe oben, S. 4, und 11, fgg.
-- (Fluch-) siehe oben, S. 5.
-(Frey ) siehe oben, S. 5, fgg.
-(gesperrter) siehe oben, S. 7.
-(Meer-) siehe oben, S. 4, und 15, fgg.
-(natürlicher) siehe oben, S. 4.
-(offener) siehe oben, S. 5.
-(Schlupft) siehe oben, S. 7.
-(See-) siehe oben, S. 4, und 15, fgg.
-(Gcrohm-) siehe oben, S. 4, und II, fgg.
-(verschlossener) siehe oben, S. 7.
-(Zeit-) siehe oben, S.
Hafen-Lapicän, siehe oben, S. 8.
Hafen-Gast, siehe oben, S. 8.
Hafen-Geld, siehe oben, S. 8Z.
Hafen - Leuchte, siehe oben, S. n.
Hafen - Meister, siehe oben, S. 8.
Hafen Räumer, siehe oben, S. 36, fgg.
Hafen-Wächter, siehe oben, S. 8.
Hafen-Zoll, siehe oben, S. 8Z.
Hafer, (*) eine Grasart, welche zu den Pflanzen mitdrey Staubfäden und zwey Staubwegen gehört, undF z wo«
(*) Bey dem Hornegk Haben, im Niederf. Haver, im Engl.
Naver, im Dän> Havre, im Schweb. Hafta* mtl|)lflnt>Hagra,
ginn;