Haferey
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sich leichten könne; ehe solches geschehen, hätte esnicht anders geschienen, als ob sie sinken wollten. Mei-len sie auch damahls nicht Leu; halten können, sondernstets beyde Pumpen gehen müssen, und 24 Stunden ge-arbeitet, dadurch aber ganz matt und unvermögend ge-worden, waren sie genöthigt gewesen, einen Hafen zusuchen, und hatten d. Sept. des Abends auch Schlü-ter-Hafen bekommen. Als sie daselbst angelanget, hät-ten sie eine Planke unter Wasser borsten gefunden Die-se Aussage ist Deponenten nochmahlen deutlich vorgele-sen, welche denn solches alles, so wahr ihnen Gott hel-fen solle, und sein heiliges Wort, wahr zu seyn über-mahlen bekräftiget. Zu mehrer Beglaubigung habenwir diese Aussage mit Unserm gewöhnlichen Stadt-Insiegel, und des Sccretarii Unterschrift cxtradiret. Sogeschehen wisby, den 28 Sept. Anno 1780.
N. N.Secret. Civir.
Zweykens muß er an dem Abladungsorte den er-littenen Schaden genau angeben, und den Empfän-gern der Güter bey Ablieferung der Frachtbriefe undConnossementen bekannt machen, aber keine Güterabfolgen lassen, noch feine Luken öffnen, ehe und be-vor es wegen der Haferey seine Richtigkeit hat, widri-genfalls er selbst dafür haftet. Die Rechte vergönnen,daß er, wenn er zn jemanden von den Befrachternkein Vertrauen haben sollte, dessen Güter so lange amBord behalten könne, bis er feine t^uorsm, der ge-machten Repartition nach, erlegst, oder auch dafürhinreichende Sicherheit gestellt hat; indem es sehrbeschwerlich seyn würde, wenn ein Schiffer einem je-den Befrachter nachlaufen, oder ihn wohl gar gericht-lich belangen müßte.
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