122 Haft. Haft-Geld.
zu glatt/ ich habe kernen Haft darauf/ keinen festenTutt.
2. Dasjenige, wodurch eine Sache an die anderegeheftet wird, auch nur in einigen Fällen; Diminut.Hrftchen, Oberd. Häftlem, und im g. L. Haftel.Einer Sache ein par Hafte geben/ sie mit ein PurStichen zufainmen heften. Bey den Büchsenmachernheißen die Ringe, wodurch der Lauf an dem Schaftebefestiget wird, Hafte; und bey den Glasern, diebleyernen Ringe, welche daö Windeisen an das Fen-ster befestigen. Bey den Jägern heißen alle Pfähleoder Pflöcke, woran die Leinen gebunden werden, Hef-tel oder Haftel; daher Häftelhaken, kleine Pflö-cke mit Haken, die Leinen damit auf dem Boden zubefestigen. In einigen oberdeutschen Gegenden wer-den die Stecknadeln noch Häftel genannt.
Z. 'Haft, (die) so in der Gerichtssprache am üblichstenist, gesangliche Verwahrung. Jemanden ;ur Haft,;ur gesanglichen Haft/ oder in gesangliche Haftbringen. In der Haft sitzen. In die Haft oder ingesangliche Haft gerathen. Jemanden der Haftentlassen, ihn seiner Haft entschlagen. Notkttbraucht die haften auch für Fessel, daher in einigenoberdeutschen Gegenden die Hafte im Plural für Ver-haft üblich ist. Siehe Haften und Verhaft; imgl.Haft - Brief und Haft - Geld.
Im Nicüers. lautet dieses Wort, so fern es gesanglicheVermahumg bedeutet, Hacht, Hecht, Hechteniffe, Schiri.Haekte.
Haft-Brief, in der Gerichtssprache einiger Gegenden,ein Steckbrief, schriftliche Bitte oder Befehl, einenflüchtigen Uebelthäter zur Haft zu bringen.
Haft-Geld, an einigen Orten, das Angeld, welcheszur Sicherheit oder Befestigung eines geschlossenenKaufes darauf gegeben wird; der Haftpfennig-wo ein Arrha oder Hafcpfennig auf deu Lauf gege-ben