Band 
Ein und zwanzigster Theil, von Haf bis Hanf.
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172 Hagel.

so wieder aufgrünen läßt, welches unfehlbar geschehenwird, zumahl, wenn man die Felder mit Gyps be-streuet.

Was den ersten Fall betrifft, wenn nähmlich dieSaat des Getreides, als: Rocken rc. sammt denRöhrchen nur etwas, nicht bis ganz zur Hälfte, vrr-dorben und niedergeschlagen wäre: so mochte es dasAnsehen haben, daß es bester wäre, dieselbe unberührtstehen und forkwochsen zu lassen, als sie abzumähen;allein auch hier muß ich das Abmähen allerdings an-rathen, und zwar aus folgendem Grunde. Die Saatmag, wenn sie noch keine Aehren getrieben hat, abge-mähet werden oder nicht, so treibt sie allemahl frischeRöhrchen hervor. Geschieht nun dieses, so bekommtman, wenn man die Saat stehen läßt, ein Gemischder Halme auf dem Felde; einige sind hoch, andereniedrig; in der Aerndezeit ist ein Halm ganz, der an-dere halb, der dritte gar nicht reif. Man weiß alsdennnicht, was man thun soll, ob man ärnden soll odernicht. Aerndet man jetzt, so sind die noch unreifenHalme alle verloren; wartet man noch etliche Wochen,bis die unreifen Halme auch nachreifen, so fallen dieKörner der schon jetzt reifen aus, oder die Aehren desSpelzes brechen ab. Ueber dies kommen die Körnerauf beschädigten Halmen niemahls dahin, daß sie mehr,als Kleye, gewähren.

2. Der zweyte Fall der Hagelschläge auf den Fel-dern ist, wenn das Unglück zu der Zeit eintrifft, da dieSaat schon geschosset und Aehren gewonnen hat, auchin der Blüthe steht, aber noch keine, wenigstens nochnicht vollkommene oder ganz ausgewachsene Körnergewonnen hat. Dieses ist, in Ansehung der Winter-Frucht, die Zeit von den letztern Tagen des Maymo-nathes, bis gegen die Mitte des Juniuö; in Anseh-ung der Sommerfrucht aber ist eö der Julius. EinHagel - und Schloßeuschlag zu diesen Zeiten, ist für