Band 
Neun und zwanzigster Theil, von Jan bis Inf.
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Java. 271

Das indianische Meer, welches dieselbe von dem Landeder Eintracht absondert.

Die natürlichste Eintheilnng dieser Insel ist die,da sie in die Küsten, und in das Innere des Landes,eingetheilet wird. Die Rüste gegen Worden, wel-che die beste, und wegen ihrer Fruchtbarkeit sowohl,«ls ctud) der Bequemlichkeit zur Handlung, die volk-reichste ist, steht unter der Bothmaßigkeit der Holland-,ischcn ostindischen Compagnie, welche daselbst verschie-dene Städte und Forts besiht, und Besahungen dar-in unterhält, nach dem es die Sicherheit der Handlungerfordert. Und eben daher wird diese südliche Knst»von Java, welche sonst das Königreich Jacatra in sichbegriff, jehc das Compagniel-rnd genannt. Die öst-liche und südlicheRüste besißen einige noch unbezwnn-gene Könige oder Prinzen, welche sich hinter eine lan-ge Reihe von Gebirgen, welche von Abend gegenMorgen quer durch die Insel laust, und hinter einGestade begeben haben, welches sehr gefährlich, undvoll Felsen und Klippen ist, daher man diese südlicheKüste als höchst gefährlich für die europäischen Schif-fe ansieht, weswegen auch die holländische ostiudischeCompagnie, aus Furcht vor dem Schiffdruche, ihrenSchiffen diesen Weg zu nehmen verbiethet. DaSInnere des Landes steht unter der Bothmaßigkeitverschiedener Könige und kleinerer Fürsten, indem fasteine jede Stadt ihren eigenen Fürsten oder König hat.Es sind aber von denselben vornehmlich nur folgendedrey Könige und deren Reiche zu merken: der vonMataran, der von Bantam, und der von Cheribon,oder Tsieribon. Diese drey Könige sind von einanderunabhängig und völlig souverän, da hingegen die an-dern Könige und Fürsten von ihnen, und zwar diemehresten von dem Könige von Mareran, Vasallensind, als welcher sie bey Gelegenheit einiger Kriege,durch Hülst der holländischen ostindischen Compagnie,