706 Jndrunk. Jndult.
chen, und die Wurzeln davon waschen, welches sie fürein kräftiger Futter für die Pferde, als Gras, halten.Ein Regenguß verschaffet in diesem Lande innerhalbwenig Tagen eine frische Provision; wenn aber dasWerter lange trocken bleibt, begeben sie sich weiter.Bisweilen füttern sie diese Thiere mit Reiß, oder mitden Abgängen vom Fleische, welches sie klein kochen,nnd mit Butter vermischen; auch gibt man ihnenOpium, welches ihren Hunger dämpft, und sie zuStrapaze» abhärtet.
Jndrunk (v rlc» ner) nennt man, wenn das Vieh dieLust mm treffen verliert, oder aufstößig wird; s. Th.U S. 77 L, ft
Indulc, (der) aus dem Lat. lnävlms. i. In den Rech?ten und im gem. Leben, Nachsicht, Frist, welche manjemanden zur Erfüllung einer Pflicht verstattet; inson?derheit, eine von der hohen Landesobrigkeit ertheilteUrkunde, wodlirch ein Schuldner wider seine Gläubi-ger auf eine gewisse Zeit geschähet wird, bis er sich er?hohlen Und Mittel sinden könne, sie zu befriedigen; einAusländsbrief, L. indulrus niora f orius; f. Th. II,S. 249, f. und den Art. Schulden.
2. In der römischen Kirche, überhaupt, die päpst-liche Verstärkung und Gnadenbewilligung einer Sache,welche sonst nach den gemeinen Rechten nicht erlaubtist; im mittlern Lat. Incluin,' - Fr. >ndu>r, Jtal. Iu-6u!ro. Insonderheit diejenige päpstliche Begnadigung,vermöge deren jemand, der, seines Standes wegen,keine geistliche Pfründe genießen kann, dessen fähig zuseyn erkläret wird, ingl. die Macht, jemand zu einergeistlichen Pfründe zu ernennen, vorzustellen, oder ihmdieselbe zu ertheilen, dergleichen Macht der Papst ins-gemein den weltlichen Fürsten, Cardinälen, Bischö-fen, u. a. m. verleihet.
Es gibt active und passive Indulte. Active Indulte,Fr. lndulrs actifs, sind päpstliche Gnadenverstattungen, die
den