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Jndult.
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denCardknälen und einigen andern Collatoren derP<r^denwlederfahren, und vermöge deren diese Eollatores die vonihnen abhängende» Pfründen innerhalb den von dem lateran-lschen Concilio ihnen zugestandenen 6 Monathen frey verge-ben können, ohne dap ihnen von päpstlicher Seite (ex iuiepr*vcntionis) vorgeglifftN wird. Die activen Indulke sindentweder ordentliche, oder ausserordentiiche. Durch die er-ster» wird den Cardmolcn, oder andern Collatonbus oidina-riis, das Recht ertheilt, IN allen und jeden Monathen, undso gar denjenigen 6 Monathen, weiche in Bretagne demPapste vorbehalten sind, P-ründen zu besetzen, und Subjectezu de^iüen zu ernennen u.-d vorzustellen, ohne daß ihnenvorgegriffen werden kann, und ohne den apostolischen Vor-behalten »nkerworftn zu sey». Ea geschieht aber stlten, daßder Pa st diejenigen Coilat es ordina welche nicht zu-gleich Cardinaie sind, von der Präventiv» in Ansehung sei-ner selbst befreyet, sondern er pflegt sie nur von demPraven-lionsrechle seiner Legaten und Vice - Legaten zu befreyen.Die ausscrordenklicken ackivon Indulte sind Bullen, welchedie Päpste den Cardmälen und ander» Prälaten- wie auchweltlichen Fürsten, z. B. Kaisern, Königen von Frankreich,Herzogen von Eavonen rc. ertheile«, und wodurch sieihnen das Recht bestätigen, in den apostolischen MonathenPfründen zu vergeben.
paisi -e Indu'ie, Fr. Indulrs pnssifs, sind päpstliche
Gnadkilbcwillißungkii,we!chegewlffenPerfoneninderAbs>cht
wieder fahren, damit sie zu gewissen Pfründen gelangen kön-nen, wenn ste zu deren Besitz entweder selbst die erforderli-che Fähigkeit besitzen, oder an ihrer Stelle geistliche Perso-nen dazu prafmiicen, welche hernach der König dem einenoder ande,,, Coklator in Frankreich vorschlägt oder ernennet.Diese Art Indulte sind eigentlich Anwarkfchaftsbriefe oberErpectanz Decieke; und von di.fei Art ist der Fnduit- wel-chen die Papste dem pariser Parlamente verwilligt haben,und vermöge dessen charlameotspcrfonen das Recht ha-ben, eine Pfründe tut sich selbst zu v.rlangen, wenn sie dieersoid.rlichen Eigenschaften dazu haben, im gegenstikigenFalle aber eine geistliche Person an ihic Steile zu ernennen.In Ansehung der Parlanr.nteperfoiiea, ol-' Fndulkarren,ist ein solcher Jndult passiv, 1 « An chuiig dosKvnig s aber,welcher den JiidultarlenPiäsentatioiivbrtefe an dieEoüato-rcn ertheilt, ist eS ein activer Jndult.