Band 
Vierzigster Theil, von Kleid bis Klo.
Seite
519
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Kkinis.

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Dir ältesten Gesetzgebungen enthalten Beysissele vondem Einflüsse her Oenkungsart und Sitten eines Volkesauf feine Gesetze. Man sehe ausser dem, was Montes-quieu hierüber gesagt hat, insonderheit in Ansehung derrömischen Gesetze: Pilati de Taßtilo T ait6 des Ir.ix politiquesdes Konn'ns, lo. If c. 16. Diese Beziehung ist in derNatur der Sache gegründet Man wird es ohne Bewriseinraumcn, daß der Gesetzgeber die National-Tugendenund Fähigkeiten der Unterthanen zum Besten des Statessehr Vortheilhaft nutzen könne; allein, es ist nicht wenigergewiß, daß selbst manche Fehler des herrschenden Chara-cters einen nothwendigen E'nfluß auf die Gesetze haben.Allgemeine Dornrrheile und sittliche Verderbnisse auszu-rotten, sind die Gesetze zu ohnmächtig. Ihr Geschäft istnur diese glückliche Veränderung, die ein Werk der lang-samfortschreitenden Aufklärung der Nation ist, vorzubereitenund zu unterstütze». So lange Unterricht und Erziehungdiese Veränderung noch nicht hervor gebracht haben, solange ist es Pflicht für den Gesetzgeber, die Umstände zunehmen, wie sie sind. Ohne die Fehler des National-Characters zu begünstigen, oder ihnen mit Gewalt entgegenzu arbeiten, weiches eben so vergeblich als gefährlich sey»würde, sucht er ihnen die beste Richtung zu geben, derensie fähig sind, und ihre schädliche lohen durch weift An-stalten zu verhüten. Auch in der mosaischen Gesetzgebungist die Anwendung dieser Regel der gesetzgebenden Klug-heit nicht zu verkennen.

Da oie Bewohner heißer Erdstriche eine vorzüg,lich reißbare Empfindung haben, so kaun es nicht feh-len, daß dieser Umstand einen merkwürdigen Einflußauf die Gesehe haben mich. Dahin gehört z. B. daßjedes Verbrechen als persönliche Beleidigung angese-hen wird, und die Straf-Gesehe mehr rächende Ver-geltung des Unrechtes (^' >, als Ersetzung oder künftigeK k 4 Ber-

ts,) Aus diesem, südlichen Völkern verchskich ttnenen Hange zurRache, lässet sich wodl, wenigsten« rinn Tbeil, die .-jemahlsdiy den Juden, und noch jetzt bry' den Arabern gen-vbnNcheDlut, Rache der nächsten Verwandten des Entleibten iieU-'t-len- Di« Juben kannten diese Sitte schon ehe Wo, es Nur»Grütze gab ; und dieser weise Grsetzaedcr fand mckt für ."jt#sie aufzuheben, sondern er schränkt« nur die Rechte des Blur,

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