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Rechts - Vücher bey vorkommenden Fällen zu Rachezuziehen. Klagen über langwierige Processe, einnothrwendiges Uebel solcher Staken, wo man die Rechtedes Bürgers durch eine Menge Gesetze zu sichern fürnöthig findet, sind hier unbekannt. Man fordert nichts,als den Beweis der Thatsache, auf welche die Forder-ung gegründet wird, und dann wird die Entscheidungsofort gegeben. Der Richter untersucht, verurtheilt,und ordnet die Vollstreckung der Strafe in Person an.Dieses Verfahren stimmet mit der Lage und dem Zu-stande solcher Völker genau überein. Bey der ihnennatürlichen Trägheit würden sie, wenn ihre Gerichcs-Processe von langer Dauer waren, lieber Unrecht er-dulden, als eine Schadloshaltung aufKosten ihrer Ruhefordern wollen; ja, sie würden eine solche Wiederein-setzung in ihre Rechte vielmehr für das größte Unglück,als für eine Glückseligkeit, ansehen.
Mithridates C °) klagt in einer Anrede an seineAr--mee, die er zum Kriege wieder die Römer aufmuntern will,unter andern auch über die durch sie eingeführte gerichtlicheChicane; und die Lakier ( 7 ') waren über die gerichtlicheUntersuchung, welche Justini an wegen des an ihremKönige verübten Mordes bey ihnen angeordnet hatte, sehrmißvergnügt.
Eine zweyte Ursache des einfachen gerichtlichen Ver-fahrens unter südlichen Himmelsstrichen, liegt in derNatur der desvotischen Gewalt, welche keine Formaliendes Gerichts-Processes vertragt, die nothwendig die Aus-übung einer willkürlichen Macht erschweren, wo nicht garverhindern würden. Eben daher rührt die kurze Dauerihrer Gerichts - Händel. Es liegt wenig daran, wiemau sie entscheide, wenn sie nur zu Ende gebracht wer-den.
(70) Jnstini histor. L. ;8, c. 7.
(71) Agathias, L. 4. Auch vereist bat, in seiner Abh. überdie Unmöglichkeit, die enalischen Sefttze in Bengalen ein»zuführen, einige vortreffliche Bemerkungen hierüber ge,machk.