Klima.
531
ihre Veranlassung zeige. Ich bin bin vielmehr über-zeugt, daß sie in den meisten Fallen eine ihrer Absichtganz wiedersprechende Wirkung haben; und wenn manauch keine andere Ursache, sie zu verabscheuen, hatte,so würde schon die Stimme der Natur, welche sich un-ter jedem Klima, in was für einem Zustande wir dieMenschen auch finden können, laut wieder eine solcheUnmeuschlichkeit empört, uns hinlänglich dazu bewegenmüssen.
Es ist hier der Ort, zu bemerken, daß in den südli-chen Landern beynahe alle Streit-Sachen die Natureines Verbrechens haben. Wenn über ein erlittenesUnrecht geklagt wird, so straft der Richter oder Bassaden Beklagten um Geld; aufSchaden-Ersetzung aberwird selten Rücksicht genommen.
Einfluß des kalten Rlima auf die Ge-setze.
i. Gegenstand der Gesetze. An statt, daß dasreitzbare Gefühl südlicher Völker ein jedes ihnen zuge-fügte Unrecht als eine ihrer Person wiederfahrne Be-leidigung betrachtete, hielten vormahls die kalten gefühl-losen Bewohner des Nordens bloß den ihnen zugezoge-nen Verlust oder entgangenen Vortheil (? 6 ) ihrer Auf-
Ll 2 merk-
<76) Nach dem salischen, rixuarischcn, und andern Gesetzen nörd-licher Völker, lief es bey allen Sachen auf Schaden-Ersetz-ung biuaus, und jede Anklage wegen begangener Verbrechenwar bey ihnen gewisser Matzen als ein bürgerlicher Fall anzu-sehen.
Nach den ältesten deutschen Gesetzen war es erlaubt, bey-nahe alle, selbst peinliche Strafen mit Ge.ld abl»kaufen; undda kein Untersuchungs-Verfabren des Richters Statt fand, sowar die wieder den Schuldigen vor das Gericht gebrachte An,klage, da sie einem jeden, der nicht besonders davon ausge-schlossen war, step stand, in so fern als ein bürgerlicher Fall>u betrachten.