536 Klima.
ters verhütete. Durch die Standes-Gleichheit zwi-schen Richter und Beklagten kam man auf der einenSeite der Unterdrückung, und auf der andern der Be-leidigung des Wohlstandes, zuvor. Zugleich war dieseAnstalt ein Vecwahrungs-Mittel gegen den Irrthum,weil die übereinstimmende Meinung mehrerer Richterschwerlich dieWahrheit verfehlen konnte. Einem freyenVolke mußte überdies eine Einrichtung nothwendig ge-fallen, die den Grundsätzen der republikanischen Ver-fassung so sehr gemäß war.
So guten Grund man indessen hat, diese gerichtli-che Untersuchungs-Art in nördlichen Landern als dieGrund-Feste der bürgerlichen Freyheit anzusehen, sowenig würde sie dem Zustande südlicher Nationen ange-messen gewesen seyn. Der unter einem solchen Klimagewöhnliche Hang zur Trägheit, würde dieUebernehm-ung des richterlichen Amtes zu einer beschwerlichen Lastmachen. Uebrrdies müßte diese Untersuchungs-Artbey der mißtrauischen Gemüths-Art südlicher Völkermehr zu ihrem Mißvergnügen, als zu ihrer Zufriedenheit,gereichen. Rachsucht und Schaden - Freude würdenhier Gelegenheit finden, Unschuldige aus Haß in Un-glück zu bringen, und das herrschende Sitten - Verder-ben würde die Bestechung erleichtern. Man setze hin-zu, daß die unter heißen Himmelsstrichen gewöhnlicheUnwissenheit die Richter in solchen Rechts-Fällen, diegewisse Kenntnisse voraus sehen, zur Entscheidung un-geschickt machen, und daß überhaupt ein der Freyheitso sehr günstiges Verfahren in despotischen Reichennicht willkommen seyn würde.
Eine andere, sehr alte Entscheidungs- Art ist derZweykampf, welcher jedoch nicht, so wie die beeidigtenRichter, den nördlichen Völkern eigenthümlich war,' sondern auch in andern Ländern, vornehmlich in Spa-nien