Band 
Vierzigster Theil, von Kleid bis Klo.
Seite
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Klima.

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liche Einfalt, die Aufrichtigkeit und das gegenseitigeZutrauen der Bewohner kalter Klimate sehr deutlichdaraus abnehmeu ( 92 ). Indessen fand sich doch derburgundische König Gundebald, zu Verhütung desMißbrauches dieses verneinenden Beweis-Mittels,bewogen, den gerichtlichen Zweykampf durch ein aus-drückliches Gefeh zu gefrästen (?J). Einem Manne,der Muth und Tapferkeit besaß, und Gefahr lief, durchden Eid des Beklagten seine Ansprüche gegen ihn zuverlieren, blieb in der That nichts übrig, als, diesesihm zugefügten Unrechtes, und zugleich des Meineideswegen, welchen jener zu begehen im Begriff gewesenwar, Genugthuung zu fordern. Daß Grmdebalvwirklich die angeführte Absicht gehabt habe, kann manauch daher schließen, weil die Gefeße der falischen Fran-ken, welche die verneinende» Beweise verwarfen, zu-gleich auch den gerichtlichen Zweykampf mißbilligten.Das bey dem angeführten Rechtfertigungs - Eide vorausgeseßteZutrauen gegen den Beklagten istwirklich beynaheunter keinen Umstanden der Schwäche der menschl.Natur gehörig angemessen, und konnte nirgends Stattfinden, als unter Menschen, welche ein erhabenes Ge-fühl von Ehre mit einer großen Redlichkeit vereinigten.Und doch mußte auch in diesem Falle, sobald die vomMeineide zu erwartenden Vortheile beträchtlicher wur-den, der Gebrauch eines Beweis-Mittels, welcheseine gänzliche Verkehrung des Rechtes, und ein allge-meines Sitten - Verderben nach sich gezogen habenwürde, aufgehoben oder verhütet werden.

Aus-

(S-) Auch die Aegyxter, «in wegen seiner Redlichkeit und «deinCbaraeters vvrmabls berübmtcs Volk, bediente sich in den äl-testen Zeiten eben dieses Beweis, Mittels.

(»;) Gundebald gibt in dem anaeiubrten Gesetze die Ursacheselbst ausdrücklich an. »Meine Absicht ist", sagt er: ,, aufdiese Art zu verhüten, daß meine Unterthanen unaewisse Din-ge eidlich bestärke», oder auch wissentlich einen Meineid bege,he«. Dexes Lmxunck. Dir. XLV.