Band 
Vierzigster Theil, von Kleid bis Klo.
Seite
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Klima

Bey einem kriegerischen Volke ist die Verzagtheit allge-mein verhaßt, nicht nur als Laster, sondern auch als Kenn-zeichen eines unedeln Characters *°). Sie ist ein Be-weis, daß man den durch Erziehung beygebrachten gutenGrundsätzen entgegen gearbeitet hat, daß die Gründe, nachwelchen wir handeln, von den Triebfedern verschieden sind,welche die Handlungen anderer Menschen lenken, und daßweder ihre Geringschätzung, noch ihre Hochachtung, eineirEindruck auf uns macht. Kurz, sie ist Verachtung desAnsehens der Gesetze und der Volks-Sitten, und kann, vondieser Seite betrachtet, als ein Verbrechen gegen den Etatangesehen werden. Vielleicht war eben um deswillen beyden Deutschen eine so harte Strafe darauf gesetzt.

Unter die, bey nördlichen Völkern üblichen Be-weis-Mittel, welche von der Beschaffenheit des Klimaherrühren, gehört auch der Reinigungs-Eid des Be-klagten zu Darthuung keiner Unschuld 0"). Die eng-lischen Gesetze gestatten lhn noch jeht in Civil-Sachen,ob er gleich nicht in Uebung ist. Alan kann die natür-liche

dem gerichtlichen Zweykampfe selbst verschiedene gute Tinricht,ungen gemacht. ..Es mbi Thorheiten-, sagt Montes-quieu- „die in der Ausführung weise sind".

Cjo) Eden daher erregte der Beklagte ein ungünstiges Dorurtheilwieder sich, wenn er nicht Muth genug zeigte, seine Rechtemit gewaffneter Hand gegen die Kläger zu verfechten.

00 Die alten sächsischen Reckte begünstigten den Beklagten derge-stalt, daß, wenn er, im fall einer peinlichen Ablage, desVerbrechens nicht offendar überwiesen, oder in Civil Sachendie Forderung des Klägers ans gerichtlichen Verhandlungendargethan werben konnte, kein Beweis gegen ibn Statt fand,sondern ihm erlaubt war, im Läugnungs. Fall seine vnschuld,und den Ungrund der gegenseitigen Ansprüche, durch eine»Eid, welcher die völlige Kraft eines verneinenden Beweisesdarre, darzuthun. Vielleicht wählte man diese besondere Artdes rechtlichen Beweises, welche doch nicht allen Völkern deut-scher Abkunft gemein war, als den kürzesten Weg, Streitig-keiten ohne Weitläustigkeit zu entscheiden, und übersehe, beyder für den Beklaaren in den mehresten Fällen vorhandene«günstigen Vermuthung, die nachrbeiligen Folgen die«« Ver-fahrens um desto leichter, je weniger der Character der Na-tion sie zu Betrug und Meineid geneigt machte.