Band 
Vierzigster Theil, von Kleid bis Klo.
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Klima

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des Wohlstandes bey den mehresten Leibes--Straft n.Gegen das weibliche Geschlecht und gegen Personenvon Stande, verfahrt man bey Vollziehung der Stra-fe mit einer gewissen Achtung, und gestattet dem Pöbelnicht, wie an andern Hrten nicht ungewöhnlich ist, denverurtheilten Missethäter zu verspotten, oder über seineLeiden zu frohlocken. Es ist wahr, diese Vorzüge derCriminal-Gesetzgebung werden nicht überall unter dtmnördlichen Klima, dem sie doch eigentlich ihren Ur-sprung zu danken haben, angetroffen. Staks-Verän-derungen sowohl, als auch der verschiedene Nation al-Zustand, in Rücksicht auf Macht und Sitten-Bild-ung, nebst mehrern andern Ursachen, haben zuweilendiese weise Anstalten bey nördlichen Völkern, ungeach-tet ihre Lage sie dazu geneigt machte, gehindert, oderin Vergessenheit gebracht. Indessen überzeugen y nsnoch Ursachen genug, daß das Studium dieses Theilesder Rechts - Wissenschaft auf diesem Boden einheim-isch ist, obgleich seine Cultur durch zufällige Hinder-nisse aufgehalten werden kann.

Ich betrachte auch noch den Einfluß des Alimaauf Gebräuche und Siccen oder Gewohn-heiten.

Gefetze und Gebräuche sind zwar zwey nahe mireinander verwandte, aber doch in gewissen wesentlichenStücken sehr verschiedene Dinge. Ein Gebrauch isteine allgemein übliche Verrichtung oder Unterlassungeiner gewissen Handlung. Von dem Gesetze unter-scheidet er sich erstlich dadurch , daß er nicht niederge-schrieben, noch in eine allgemein verbindliche Form ge-bracht ist. So ist z. B. der Gebrauch, irgend eintzgewisse Kleidung zu tragen, wenn solche gleich durch-gängig eingeführt ist, doch kein Gegenstand einer hürrgerlicheu oder sittlichen Verbindlichkeit, sondern berushet bloß auf der Willfährigkeit, sich seinen Mitbürger»,M m 5 gleich