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getheilt. Zehn Cönobiten oder Mönche standen alle»'mahl unter der Aufsicht eines andern, den sie Decanusnannten. Der über hundert Cönobiren gefetzte Aufse-her, hieß Lenrenarius. Einige Zeit hernach nahmendiese Centenarii den Nahmen Aebce oder Archiman-dritcn an. Im Anfange waren sowohl die Anachore-ren, als die Tönobiten, insgesirmmt Laien, und durftensich nicht mit dem Lehr-Amte befassen (*); und ihrepriesierliche Eigenschaft fällt erst in das 14W Jahrhun-dert unter dem Papste Clemens V., welcher im Jahr13 n ihnen die Ordinarien zugestand, wovon sie denNahmen Hieromonachi erhielten. Bis in diesesJahr war kein Mönch indem geistlichen Orden. Haupt-sächlich aber haben die Cönobiten oder Mönche ihreKloster - Einrichtung dem Basilius zu danken, welcheraus Furcht vor dem Kaiser Constantius in die Wüstenflüchtete, und Schuß unter den Cönobiten suchte; erwar der erste, welcher das Mönchs-Leben durch ver-schiedene Regeln recht in Ordnung brachte, die auchnoch unter dem Nahmen der Regeln des h. Basiliusbekannt sind, und genau beobachtet werden müssen.
Bis in das 6te Jahrh, lebten die Cönobiten aufeine ganz einfache Art, nach den Regeln des Pacho-mus und Basilius. Ihr Aufenthalt war anfangsWüsten, Wälder, ungebanete öde Gegenden, wo siemit den wilden Thieren in Gemeinschaft lebten, undsolche ohne jemandes Erlaubniß occupiren und besitzenkonnten; denn dergleichen Gegenden wurden damahlsfür lies nuilius gehalten, und konnten von jedermannin Besitz genommen, die Besitzer aber anch wiederdaraus ohne Recht vertrieben werden. Aus dieser Be-sorgniß singen sie auch gar bald an, sich nach sicherern
Ge-
( 7 ) Welches <5ieronyNni6, Epist. ad Ripar. beftitigt: Mona-chus non docentis, sed plangentis habet officium Und indemcsnou;sd)en Rechte, Decret. p, 2 , caus. 16, qu»lt. 1, heißt(i ; Monachus pascitor, Clerici pascunt.