Band 
Vierzigster Theil, von Kleid bis Klo.
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Klojrer. 685

Gegenden zu sehnen; und weil sie ihre Lebensart fürsehr verdienstlich hielten, und die übrigen Welt-Men-sitzen von der Theilnehmung an ihren Verdiensten undihrer Heiligkeit große Dinge hoffen liessen, so wurdensie auch bald ans dem Lande, und in Vorstädten, undendlich gar in die Städte aufgenommen.

Bis in das 6te Jahrh, also bestand das Mönchs-oder Kloster-Leben aus drey Puncten: i. Ausei-nein gemeinschaftlichen Leben; 2. in der Enthaltung;und 3. in Beobachtung der Regeln. Und dieses wareine bloß unter ihnen selbst festgesetzte Einrichtung,ohne Concurrcnz eines Bischofes oder Papstes, undwar folglich unter den weltlichen Obrigkeiten eine blo-ße Toleranz, oder theils ausdrückliche, theils auch nurstillschweigende Erlaubniß.

Um diese Zeit kam Benedictus, der Vater undStifter des bekannten, reichen und mächtigen Benedi-ktiner-Ordens, zum Vorschein, welcher nebst seinemSchüler und Nachfolger Columbanus viele neueMönchs- Regeln hinzu fügte, die von den abendländ-ischen Mönchen als göttliche Gebothe und Vorschriftenbegierig angenommen wurden; und es haben nachherfast alle Ordens-Stifter die Regeln des BemdictuSzum Muster ihrer klösterlichen Einrichtungen ge-nommen.

Dieser Benedictus wird für den Urheber der dreyRloster. Gelübde, nähmlich: der Keuschheit, derArmuth, und des Gehorsams, angegeben; und danach dem Zeugnisse des Tbomasinus (*), schon vorseiner Zeit einige Gelübde gebräuchlich waren, so kannes auch gar wohl seyn, daß diese drey Vorn. mehr auseiner gewöhnlichen strengen Erklärung der Bmedict-inischen Regeln, als aus dessen positiven Befehle, her-geflossen sind. Bmedictus sehte diese drey Vota rath-

geb-

(') De v«. et nov. «cd, difc. P. l, L, c. j. 6.